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14.02.2017 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 88/2017

Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Berlin: (hib/SCR) Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sollen ab 2020 neu geordnet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11135) sieht zudem die Umsetzung weiterer Vereinbarungen von 14. Oktober 2016 zwischen den Regierungschef von Bund und Ländern vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Übernahme der Verantwortung seitens des Bundes für Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen. Bisher waren dafür die Länder in Auftragsverwaltung zuständig. Der Entwurf wird am Donnerstag gemeinsam mit einem weiteren Gesetzentwurf (18/11131) , der die verfassungsrechtlichen Grundlagen schafft, in erster Lesung beraten.

Die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches soll ab 2020 einfachgesetzlich im Maßstäbegesetz und im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich sowie der Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinne entfallen. Die unterschiedliche Finanzkraft der Länder soll durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Zudem sind weiterhin Ergänzungszuweisungen des Bundes an leistungsschwache Länder möglich. Einfachgesetzlich sind zudem die Stärkung der Kontrollrechte des Stabilitätsrates, die Fortführung der Bundesunterstützung für Seehäfen und die weitere Gewährung von Sanierungshilfen an die Länder Bremen und Saarland eingeplant.

Der Gesetzentwurf sieht zudem Änderungen im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ sowie im dazugehörigen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vor. Damit soll ermöglicht werden, dass der Bund den Ländern Mittel für die Sanierung kommunaler Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Kommunen bereitstellen kann. Dafür sind im noch nicht beschlossenen Nachtragshaushalt 2016 (18/10500) 3,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Durch Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz soll der Bund mehr Kompetenzen beim IT-Einsatz in der Steuerverwaltung bekommen. Mit einem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen soll laut Begründung der elektronische Gang zu Behörden „unkompliziert und sicher“ gestaltet werden.

Anpassungen sind zudem im Haushaltsgrundsätzegesetz sowie in der Bundeshaushaltsordnung geplant. Zielt ist es, bei der Vergabe im Unterschwellenbereich auch die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zu ermöglichen.

Sozialpolitischer Natur sind geplante Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz. Demnach soll die bisherige Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf Kinder unter zwölf Jahren ebenso wie die Begrenzung der Bezugsdauer aufgegeben werden. Zwölf- bis 17-Jährige Kinder sollen künftig einen Unterhaltsvorschuss „in Höhe des Mindestunterhalts in der entsprechenden Altersgruppe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind“ erhalten.

Die bundesseitige Übernahme der kompletten Verantwortung für Planung, Bau, Finanzierung und Verwaltung der Bundesautobahnen soll unter anderem durch zwei neue Gesetze umgesetzt werden. Ein Gesetz dient zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen. Mit einem weiteren Gesetz soll zudem ein Fernstraßen-Bundesamt aus der Taufe gehoben werden. Die Neuordnung erfordert zudem zahlreiche Folgeänderungen in weiteren Gesetzen.

In seiner Stellungnahme bringt der Bundesrat zahlreiche Änderungswünsche vor. Die Länderkammer kritisiert, dass die vereinbarten Leitlinien zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung in einigen Punkten „nicht erfüllt“ seien. Änderungen mahnt der Bundesrat zudem bei der geplanten Förderung von Bildungsinfrastrukturen an. So wollen die Länder selbst festlegen, was eine finanzschwache Kommune ist. Weiterhin soll nach Willen des Bundesrates die Förderung auch für Neubauten gelten.

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