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17.02.2017 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 104/2017

Merkel: Berlin wollte Vereinbarung

Berlin: (hib/WID) Die Bundesregierung hat sich nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel im Spätsommer und Herbst 2013 ernsthaft Hoffnungen gemacht, mit den USA eine Vereinbarung über gegenseitigen Spionageverzicht zu erreichen. Sie sei zwar selber nicht ständig unmittelbar beteiligt gewesen, habe aber „nicht den geringsten Zweifel“, dass daran „sehr intensiv“ gearbeitet worden sei, erklärte Merkel am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Anfang 2014 habe sich erstmals abgezeichnet, dass das Projekt möglicherweise zum Scheitern verurteilt sei. Endgültige Gewissheit darüber habe aber erst Ende April bestanden.

Das Thema, das unter dem Stichwort „No-Spy-Abkommen“ Schlagzeilen machen sollte, schlug am 7. August 2013 auf Merkels Schreibtisch auf. Sie erhielt einen Bericht ihres Geheimdienstkoordinators Günter Heiß über ein Treffen mit ranghohen US-Geheimdienstlern, das zwei Tage zuvor in Washington stattgefunden hatte. Dabei habe der damalige Direktor der National Security Agency (NSA), Keith Alexander, eine Zusicherung angeboten, dass seine Organisation auf deutschem Boden deutsches Recht respektieren und keine Spionage betreiben werde. Ihm gehe es, habe Alexander hinzugesetzt, um eine „beidseitige Erklärung“, ein „Agreement“, über das freilich die Politik das letzte Wort haben müsse.

Nach einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013 machte der damalige Kanzleramtschef Ronald Pofalla das Angebot der NSA öffentlich und gab zu verstehen, dass er damit hochgespannte Erwartungen verknüpfte. Deutschland und die USA, sagte Pofalla, hätten die „einmalige Chance“, in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit einen Standard zu setzen, der „stilbildend“ sein könne für westliche Geheimdienste insgesamt. Sozialdemokraten, Grüne und Linke haben Pofalla bis heute im Verdacht, er habe damit aus Gründen der Wahlkampftaktik weit mehr versprochen als er nach eigenem besseren Wissen halten konnte.

Die Kanzlerin wurde Mitte Januar 2014 wieder mit dem Thema befasst. Ihr neuer Geheimdienst-Beauftragter, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, hatte mit einer Kollegin im Weißen Haus telefoniert und die Auskunft erhalten, „kurzfristig“ sei mit einem Abkommen auf politischer Ebene nicht zu rechnen. Doch sollten die Geheimdienste weiter verhandeln, um im Licht der Ergebnisse später neu zu entscheiden. Entsprechend skeptisch gab sich Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 29. Januar 2014: Die Vorstellungen auf beide Seiten lägen noch weit auseinander, stellte sie fest. Sie wolle dennoch die Gespräche weiterführen „mit der Kraft unserer Argumente“.

Die Kanzlerin verweigerte eine Stellungnahme zu der Frage, ob die deutsche Regierung sich am Drohnenkrieg der USA mitschuldig mache, indem sie auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein den Betrieb einer Relaisstation zur Übemittlung von Funksignalen in den Mittleren Osten dulde. „Ich kann dazu nur sagen: Die verantwortlichen Ressorts haben ihre Aussagen gemacht. Dem habe ich nichts hinzuzufügen“, erklärte sie.

Ebenfalls abblitzen ließ sie die Opposition mit dem Begehr, die Einreise des in Moskau weilenden Edward Snowden zur Vernehmung durch den Ausschuss zu ermöglichen. Der Linke André Hahn beklagte, dass das Justizministerium seit zwei Jahren die Entscheidung über eine Garantie verschleppe, Snowden in Deutschland nicht festzunehmen und an die USA auszuliefern, und forderte die Kanzlerin auf, das säumige Ressort kraft ihrer Richtlinienkompetenz auf Trab zu bringen. „Das unterfällt nicht meinem Verständnis von Richtlinienkompetenz - also nein“, lautet die Antwort. Dem Grünen Hans-Christian Ströbele, der mit der Bemerkung nachhakte: „Sie wollen ihn da hängenlassen?“, entgegnete Merkel kühl: „Das ist Ihre Bewertung.“

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