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03.03.2017 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 124/2017

Betriebsrente soll stärker genutzt werden

Berlin: (hib/CHE) Mehr Menschen als bisher sollen künftig das Modell der Betriebsrente für die eigene Altersvorsorge nutzen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/11286). Darin verweist sie darauf, dass insbesondere bei Beschäftigten in kleineren Unternehmen und mit niedrigem Einkommen die Betriebsrente sehr wenig verbreitet ist. Es seien deshalb „neue Wege“ nötig, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken und damit auch ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen, schreibt die Regierung zur Begründung.

Künftig sollen Sozialpartner sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehunsgweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können. Dies erweitere die Möglichkeiten der Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind, so die Bundesregierung. Außerdem werde ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht. Auch würden im Sozialrecht „neue Anreize“ für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt, heißt es im Entwurf.

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