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08.03.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 140/2017

Baurechtsnovelle passiert Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Kommunen sollen künftig im Innenbereich stärker nachverdichten können. Eine neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung soll das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen erleichtern und planerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10942) verabschiedete der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in geänderter Fassung. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Vertreter der Unions-Fraktion stimmte gegen den Entwurf.

Der Entwurf enthält zudem Anpassungen an europarechtliche Regelungen. So besteht auch im Baugesetzbuch (BauGB) laut Bundesregierung Änderungsbedarf, um die Richtlinie 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Weitere Regelungen des Entwurfs zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem die geplante Regelung zum beschleunigten Verfahren im Außenbereich (Paragraph 13b BauGB-neu) enger gefasst. Der Regierungsentwurf sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren analog Paragraph 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnungnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Dieses Verfahren kann nach dem Änderungsantrag nur dann Anwendung finden, wenn das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet wird und ein Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 Absatz 1 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 gefasst wird.

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