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14.03.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 153/2017

Anhörung zu Fußfessel für Gefährder

Berlin: (hib/STO) Die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ für sogenannte Gefährder sehen Gesetzesvorlagen der Regierungskoalition „zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes“ (18/11163, 18/11326) ) vor, die am Montag, 20. März 2017, Thema einer Anhörung des Innenausschusses sind. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet, darunter auch der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Mit den gleichlautenden Vorlagen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres umgesetzt werden. Ziel der Neustrukturierung ist laut Bundesregierung insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Das BKA soll den Angaben zufolge sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

Zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus kann das BKA der Vorlage zufolge auf entsprechende richterliche Anordnung Personen verpflichten, am Körper eine elektronische Fußfessel bei sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, ständig zu überwachen und so die Begehung derartiger Taten zu verhindern.

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