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16.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Anhörung — hib 161/2017

Anhörung zum automatisierten Fahren

Berlin: (hib/HAU) Zum Thema „Automatisiertes Fahren“ veranstaltet der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 20. März 2017, eine öffentliche Anhörung. Sieben Sachverständige sollen ab 11.45 Uhr im Raum E.600 des Paul-Löbe-Hauses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) Stellung nehmen. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen und das Zusammenwirken zwischen dem Fahrzeug mit der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion und dem Fahrer regeln.

Klargestellt werden soll, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion „im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung“ zulässig ist. Wenn etwa die automatisierte Fahrfunktion nur für den Einsatz auf Autobahnen konstruiert ist, dürfe das Auto nicht zum Verkehr auf anderen Straßen eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Ferner werde geregelt, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung die automatisierte Fahrfunktion zur Fahrzeugsteuerung verwendet werden kann, „wenn der Fahrzeugführer besonders geregelte Pflichten zur unverzüglichen Wiederaufnahme der Fahrzeugsteuerung beachtet“.

Der Gesetzentwurf thematisiert auch die Frage der Haftung. In der Vorlage heißt es dazu, die Möglichkeit der Fahrzeugsteuerung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen dürfe nicht zulasten anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von möglichen Unfallopfern, gehen.

Als Sachverständige geladen sind: Jürgen Bönninger von der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, Peter Büttgen, Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Joachim Damasky vom Verband der Automobilindustrie (VDA), Professor Udo Di Fabio von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Professor Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg, Professor Volker Lüdemann von der Hochschule Osnabrück und Markus Schäpe vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Besucher der Anhörung werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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