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20.03.2017 Finanzen — Anhörung — hib 173/2017

Keine europarechtlichen Bedenken

Berlin: (hib/HLE) Professor Christian Hillgruber (Universität Bonn) hat gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes (18/11235) keine verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken. Hillgruber nahm in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag zur Absicht der Bundesregierung Stellung, die Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse zu senken. Mit den höheren Steuerentlastungsbeträgen, deren Volumen mit 100 Millionen Euro angegeben wird, soll laut Gesetzentwurf der ökologische Anreiz für Fahrzeuge dieser Emissionsklasse verstärkt werden. Die Kosten sollen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur voll kompensiert werden. Mit den Anpassung der Regelungen soll außerdem den Bedenken der EU-Kommission gegen die Einführung einer Infrastrukturabgabe, mit der von der steuerfinanzierten zur nutzerfinanzierten Infrastruktur übergegangen werden soll, Rechnung getragen werden. Mit den Anpassungen könne das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren beendet werden, erwartet die Bundesregierung.

Hillgruber bezeichnete die Annahme, dass ein höherer Steuerentlastungsbetrag eine Anreizwirkung für den Kauf eines emissionsärmeren Kraftfahrzeugs entfalte, und damit den Umweltschutz fördere, als plausibel. Kritisch setzte er sich mit einer Ausarbeitung aus der Unterabteilung Europa aus der Verwaltung des Deutschen Bundestages auseinander, in der eine Überkompensation für inländische Zahler der Pkw-Maut angenommen worden war. Dass ausländischen Kfz-Haltern der Steuerentlastungsbetrag nicht zu Gute komme, beruhe schlicht darauf, dass in anderen Staaten zugelassene und in Deutschland nur vorübergehend genutzte Fahrzeuge hier nicht der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen würden. Insofern könne eine Entlastung von der Kfz-Steuer bei von dieser Steuer befreiten Personen auch nicht zu Buche schlagen, argumentierte Hillgruber.

Professor Friedemann Kainer (Universität Mannheim) schloss sich der Argumentation von Hillgruber an. Die von der deutschen Gesetzgebung gewählte teilweise Kompensation der Infrastrukturabgabe durch eine Reduktion der Kfz-Steuer stelle „grundsätzlich keine Diskriminierung“ dar. Einwände wie in der Bundestags-Ausarbeitung bezeichnete er als „nicht begründet“.

Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) erklärte, durch die Senkung der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse könnten „in engen Grenzen“ ökonomische Anreize gesetzt werden, die die Anschaffung von Kraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse begünstigen würden. Positiv bewertete Hechtner, dass keine „Überentlastung“ eintreten könne. Der Gesetzentwurf schließe die Festsetzung einer negativen Kfz-Steuer aus.

Eine große Rolle spielte in der Anhörung auch die Frage des Aufkommens aus der Infrastrukturabgabe. Der Sachverständige Ralf Ratzenberger erklärte, die Einnahmen aus der Abgabe würden die Kosten nicht decken. Einschließlich der Einführungskosten, die auf fünf oder zehn Jahre umgelegt werden müssten, betrage die Unterdeckung zwischen 147 beziehungsweise 109 Millionen Euro. Durch die Entlastung für Euro-6-Pkw bei der Kfz-Steuer werde die Unterdeckung bis zum Jahre 2013 auf 175 Millionen Euro steigen. Professor Alexander Eisenkopf (Universität Friedrichshafen) stimmte „uneingeschränkt“ zu. Man könne kein Projekt machen, das aufkommensneutral sei und kein Geld für die Infrastruktur vorsehe. Björn Klusmann (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft) konnte keine ökologische Lenkungswirkung feststellen. Der Automobilclub Europa (ACE) sprach sich in seiner Stellungnahme für eine entfernungsabhängige Nutzerfinanzierung statt der Infrastrukturabgabe aus.

Auf weitere Zusatzkosten machte Dieter Dewes von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft aufmerksam. Die Steuerentlastungsbeträge machten den Versand von rund 16 Millionen geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheiden erforderlich. Dadurch werde sich die bereits jetzt angespannte Personalsituation weiter verschlechtern.

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