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22.03.2017 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 177/2017

Homöopathische Tierarzneimittel

Berlin: (hib/HAU) Deutschland soll sich im Rahmen der laufenden Beratungen zur Revision des EU-Tierarzneimittelrechts für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen. Diese Forderung unterstützt der Petitionsausschuss. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und zugleich dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die EU-Verordnung COM (2014 558) enthalte Rechtsvorschriften, die künftig der Anwendung von homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln entgegenstünden, schreiben die Petenten. Dies würde aus ihrer Sicht die Bandbreite natürlicher Therapiemittel verringern. Zwar werde mit dem Entwurf das erstrebenswerte Ziel verfolgt, den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. Die unnötige Bürokratisierung sinnvoller Alternativen der Naturheilkunde, die aus Sicht der Petenten deren Anwendung stark einschränken würde, widerspräche jedoch der eigentlichen Absicht der Verordnung. Zur Folge hätte dies steigende Kosten für Tierhalter, aber auch erhebliche Nachteile für den Berufszweig der Tierheilpraktiker, die sich mit der alternativen Behandlung von Tieren befassen, warnen die Petenten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, wonach diese die therapeutische Vielfalt und die Bandbreite natürlicher Therapiemittel begrüßt. Dazu gehöre auch die Verfügbarkeit von homöopathischen Arzneimitteln, heißt es in der Vorlage. Die deutsche Delegation, so betont die Bundesregierung, werde sich in den Beratungen des EU-Vorhabens auch weiterhin in diesem Sinne und insbesondere für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen, die die fachlich fundierte Anwendung solcher Mittel in der Veterinärmedizin und ihre Verfügbarkeit auch künftig sicherstellen.

Die für Tierhalter derzeit bestehenden Möglichkeiten, sich für allopathische Tierarzneimittel oder Mittel alternativer Richtungen, wie etwa homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, entscheiden zu können, soll nach Auffassung der Bundesregierung auch unter den Vorzeichen des künftigen neuen EU-Arzneimittelrechts uneingeschränkt fortbestehen, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Außerdem sollten Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.

Der Petitionsausschuss schreibt in der Vorlage, die Verhandlungen zur genannten EU-Verordnung auf europäischer Ebene seien noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten empfeheln deshalb, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

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