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22.03.2017 Inneres — Anhörung — hib 181/2017

Anhörung zu Datenschutz-Gesetz

Berlin: (hib/STO) Die Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am Montag, 27. März 2017, Thema einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sowie der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 23. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung an die Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (18/11325) enthält eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes. Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, ist die Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Diese Verordnung, deren Ziel „ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten“ sei, sehe eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthalte sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie „mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.

Daneben sieht die Vorlage Änderungen weiterer Gesetze in Folge der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes vor. Davon betroffen sind unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie die Gesetze über den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.

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