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29.03.2017 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 206/2017

Ladegeräte bald kompatibel

Berlin: (hib/HLE) Ladegeräte von Mobiltelefonen können in Zukunft möglicherweise von allen Telefonen genutzt werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (18/11625) sieht eine entsprechende Berechtigung der EU-Kommission vor. „Damit erhält die Kommission die Möglichkeit, auch für Zubehörteile von Funkanlagen Vorgaben zu erlassen, so zum Beispiel dass tragbare Funkanlagen mit Zubehör, wie beispielsweise Mobiltelefone, mit gemeinsamen Ladegeräten kompatibel sind“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Dadurch werde die Nutzung von Funkanlagen vereinfacht, unnötiger Abfall vermieden, und die Kosten für den Verbraucher würden gesenkt. Für die neuen Regelungen soll nach Angaben der Regierung eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017 gelten. Außerdem werden die Bestimmungen zur Mindestleistung der Empfangsgeräte und zum Datenschutz klarer gefasst.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, dem Entwurf eine Vorschrift anzufügen, mit der die Einhaltung „datenschutzfreundlicher Voreinstellungen“ sichergestellt wird. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Wunsch der Länder nach „datenschutzfreundlichen Voreinstellungen“ ab, da „eine solche Regelung europarechtlich nicht zulässig wäre“.

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