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22.03.2017 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 177/2017

Netzentgeltstruktur wird geändert

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will das System der sogenannten Netzentgelte modernisieren und hat dafür den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz, 18/11528) eingebracht. Vorgesehen ist, dass die Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten schrittweise auslaufen sollen. Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten erfolgen an jene Erzeugungsanlagen, die unterhalb der Höchstspannungsnetze angeschlossen sind. Da diese direkt in ein nachgelagertes Netz einspeisen, werden in diesem Umfang Netzentgelte gespart. „Ohne diese direkte Einspeisung würde der Strom aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene bezogen, wofür deren Netzentgelt zu entrichten gewesen wäre. Daraus ergeben sich dann vermiedene Netzentgelte“, erläutert die Regierung die Hintergründe. Der Anstieg der dezentralen Erzeugung habe jedoch zunehmende Netzkosten verursacht. Denn dezentrale Erzeugung werde zunehmend nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht.

Daher sollen die vermiedenen Netzentgelte zunächst eingefroren und dann schrittweise reduziert werden. „Perspektivisch ist vorgesehen, das Instrument der Entgelte für dezentrale Erzeugungsanlagen, die aus den Netzentgelten finanziert werden, bis zum Jahr 2030 abzuschaffen“, heißt es im Gesetzentwurf. Unter Berufung auf Angaben der Bundesnetzagentur schreibt die Regierung, die Summe der vermiedenen Netzentgelte für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) habe 2015 rund 700 Millionen Euro betragen. Die Regierung erwartet von dem Gesetz eine Reduzierung der Netzkosten und damit mittelbar auch Einsparungen für Haushalte und Unternehmen.

In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat, aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor sei eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Erhalten werde sollten die vermiedenen Netzentgelte jedoch für die KWK-Anlagen und Wasserkraft, da diese als nicht volatile Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entlastung der Netze leisten würden. „Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden“, schreiben die Länder außerdem.

Die Bundesregierung lehnt den Erhalt der vermiedenen Netzentgelte für KWK-Anlagen und Wasserkraft in ihrer Gegenäußerung ab, da der Zubau dezentraler Erzeugung zusätzlichen Netzausbaubedarf verursache. Die Regierung sichert zu, die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls auszugleichen.

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