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26.04.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 267/2017

Rechtsbehelfsgesetz auf den Weg gebracht

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwoch eine Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auf den Weg gebracht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526, 18/9909) in geänderter Fassung stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Vorlage. Der Entwurf steht am Donnerstag zur zweiten und dritten Lesung an.

Ziel des Entwurfes ist es, die deutsche Rechtslage in Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zu bringen. Nachholbedarf gibt es etwa bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention. Folglich sollen Umweltverbände künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Geändert werden sollen unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Wesentliche Änderungen sind laut Entwurf im Anwendungsbereich des UmwRG vorgesehen. Anerkannte Umweltverbände sollen demnach über die bisherigen Möglichkeiten hinaus das Recht erhalten, „Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen“ gerichtlich überprüfen zu lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass bei diesen Plänen und Programmen im Sinne des UVPG eine Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung bestehen kann und der Umweltverband zudem die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften geltend macht. Auch die sogenannte Präklusionsklausel im UmwRG soll wegfallen.

Der im Ausschuss beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen führt unter anderem eine zweijährige Klagefrist ein, wenn Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden soll, der keiner öffentlichen Bekanntmachung bedarf. Zudem wird eine zwingende Klagebegründungsfrist von zehn Wochen eingeführt, von der in Einzelfällen abgewichen werden kann.

Ein Vertreter der Unions-Fraktion betonte, es handle sich um eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europa- und völkerrechtlichen Vorgaben. Durch die vorgesehenen Änderungen der Koalition am Entwurf sei sichergestellt, dass die Verfahren handhabbar blieben und beschleunigt würden. Wichtig sei etwa die Änderung zur einfacheren Heilung von formalen Verfahrensfehlern. Auch die zweijährige Klagefrist sei von Bedeutung, gebe sie doch Investoren Klarheit und Rechtssicherheit, sagte der Unions-Vertreter.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion bezeichnete den Entwurf und die Änderungen als „kleinsten gemeinsamen Nenner“ der Koalition. Die SPD-Fraktion habe sich mehr vorstellen können, was die Einbindung von Verbänden angehe. Zudem drückte der SPD-Vertreter Zweifel daran aus, ob die Neuregelung tatsächlich mit der Aarhus-Konvention konform gehe.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion sagte, dass die „Politik der defizitären Umsetzung“ fortgesetzt werde. Der Entwurf reiche nicht aus, um die Vorgaben zu erfüllen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen verschlechtere den Entwurf weiter.

Ein Vertreter der Grünen-Fraktion schloss sich dieser Kritik an. Der Gesetzentwurf „bringt uns auf keine Weise weiter“. Der Grünen-Vertreter forderte, den Entwurf zurückzuziehen.

Eine Vertreterin des Bundesumweltministeriums drückte die Hoffnung aus, dass mit dem Entwurf das Compliance-Verfahren nach der Aarhus-Konvention beendet und die Zahlung von Zwangsgeldern abgewendet werden könne.

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