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17.05.2017 Inneres — Antwort — hib 312/2017

Erkenntnisse zu „Identitärer Bewegung“

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse über die „Identitäre Bewegung“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/12261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11963). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verfügt die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) über zirka 300 Mitglieder, von denen jedoch nur eine Minderheit regelmäßig an „offenen Aktionen“ teilnimmt.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist die IBD laut Vorlage seit dem 11. Oktober 2012 bekannt. In der Anfangsphase sei die IBD als überwiegend virtuelles Phänomen in Erscheinung getreten, insbesondere durch Aktivitäten bei Facebook. Seit 2013 seien „Deutschlandtreffen“ bekannt. Ab dem Jahr 2015 könnten vermehrt öffentlichkeitswirksame Aktionen der IBD oder regionaler Gruppierungen festgestellt werden. Dabei handele es sich zum Beispiel um Teilnahmen an Demonstrationen, Vortragsabende, sogenannte Stammtischtreffen, Plakat- und Banneraktionen, Flyerverteil- oder Aufkleber-Aktionen sowie „Aktionswochenenden“ oder Seminare.

Wie die Regierung weiter ausführt, rechnet sich die IBD eigenen Angaben zufolge dem „metapolitischen und aktivistischen Arm der 'Neuen Rechten'“ zu und grenzt sich deutlich von den „Alten Rechten“ (Nationalisten, Rassisten, Neonazis ect.) ab. Die IBD stütze sich „auf das Konzept des ,Ethnopluralismus', wonach in der Idealvorstellung alle Staaten ethnisch/kulturell homogen strukturiert sein sollten“. Demzufolge betrachte die IBD „die multikulturelle Gesellschaft, die Einwanderung und den Islam als eine Bedrohung für einen Staat“. Auf dieser ideologischen Basis fordere sie unter anderem den „Erhalt der Vielfalt der Völker und Kulturen“, das „Ende der Islamisierung Europas“, ein „Durchgreifen gegen terroristische Aktivitäten radikaler Muslime“ und die Errichtung einer „Festung Europa, die ihre Grenzen verteidigt, aber tatsächlich Hilfsbedürftige unterstützt“ solle. Zur Durchsetzung dieser Ziele beabsichtige die IBD, den Weg einer außerparlamentarischen Opposition zu verfolgen und die bisherigen Aktionsformen beizubehalten.

Die Ideologie der „Identitären Bewegung“ basiere „wesentlich auf dem Abstammungsprinzip und der Abgrenzung zu anderen Kulturen, insbesondere zum Islam“, schreibt die Regierung ferner. Im Rahmen der Flüchtlingszuwanderung (insbesondere in den Jahren 2015 bis 2016) habe in der Agitation der IBD beziehungsweise ihrer Anhänger eine weitere Radikalisierung festgestellt werden können. Zur Durchsetzung ihrer Ziele begingen Anhänger der IBD Straftaten wie Sachbeschädigung, Propagandadelikte bis hin zu Volksverhetzungen sowie Ordnungswidrigkeiten.

„Nach vorliegenden Erkenntnissen verfügen einige Mitglieder, auch in der Führungsebene, über einen Vorlauf in rechtsextremistischen Parteien und Organisationen, wie zum Beispiel die NPD und die Partei ,Die Rechte'“, heißt es zudem in der Antwort. Daher werde auch von einer rechtsextremistischen Einflussnahme ausgegangen, obwohl sich die IBD plakativ vom historischen Nationalsozialismus distanziere. Aufgrund „tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen einer rechtsextremistischen Bestrebung im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ beobachte das BfV die IBD seit Mitte 2016 als Verdachtsfall.

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