+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.05.2017 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 314/2017

Debatte über Mieterstrom

Berlin: (hib/PEZ) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom eingebracht (18/12355). Mit der Novelle will die Regierung zum einen den Bau von Fotovoltaikanlagen attraktiver machen, zum anderen Mietern unmittelbarer als bislang Stromnutzung vom eigenen Dach ermöglichen. „Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen“, heißt es in dem Entwurf, den der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, in erster Lesung berät. Die Vorlage soll anschließend in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Vermieter sollen demnach einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen. Die Höhe dieses Zuschlags soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt abhängen und voraussichtlichen zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Neuregelung profitieren. Die Regelung beschränkt sich auf Wohngebäude, mindestens 40 Prozent des Objekts müssen zu Wohnzwecken benutzt werden.

Gleichzeitig sollen Mieter weiterhin frei wählen kommen, von wem sie Strom beziehen. Mieterstromvertrag und Mietvertrag sollen etwa getrennt voneinander abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind eine Preisobergrenze für den Strom sowie Vorgaben an die Vertragslaufzeiten vorgesehen.

Verbände begrüßten im Vorfeld die Initiative grundsätzlich, mahnten allerdings Nachbesserungen an. So regte der Deutsche Mieterbund an, Projekte in zusammenhängenden Wohnquartieren zu prüfen. Der Wohnungswirtschaftsverband GdW wies auf mögliche Fallstricke für Wohnungsunternehmen in Bezug auf die Besteuerung hin. Die gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit müsse erhalten bleiben, fordert der Verband. Der Verband kommunaler Unternehmen wiederum sprach sich für eine grundsätzliche Überarbeitung des Entgeltsystems aus, um eine „faire Lastenverteilung sicherzustellen“. Das Mieterstromgesetz dürfe zudem nicht dazu führen, dass Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegenüber Energieversorgungsunternehmen bevorzugt werden.

Marginalspalte