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18.05.2017 Inneres — Anhörung — hib 321/2017

Ausschluss von Parteienfinanzierung

Berlin: (hib/STO) Um Gesetzesinitiativen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie des Bundesrates zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und steuerlichen Begünstigungen geht es am Montag, 29. Mai 2017, in einer Anhörung des Innenausschusses. Dazu liegen je ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/12357) und des Bundesrates (18/12100) zur Änderung des Grundgesetzes sowie je ein Entwurf der Koalition (18/12358) und des Bundesrates (18/12101) für ein entsprechendes Begleitgesetz vor. Danach soll das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung entscheiden.

Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 24. Mai mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de),

In den Vorlagen wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar dieses Jahres (Az. 2 BvB 1/13) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zurückgewiesen und damit kein Parteiverbot ausgesprochen hat. Zugleich habe das Gericht in dem Urteil festgestellt, „dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen“. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet . Im Ergebnis sei die Partei „wegen ihres eigenen politischen Misserfolges und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten“ nicht verboten worden.

Wie die Koalitionsfraktionen in ihrer Vorlage zur Grundgesetzänderung weiter ausführen, hat das Gericht in dem Urteil zudem darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. In diesem Sinne solle eine „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein, ohne dass es auf die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ankommen würde“.

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