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18.05.2017 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 322/2017

Regierung zur Wissenschaftsschranke

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/12378) die Antwort zugeleitet, die sie dem Bundesrat auf dessen Einwände zu ihrem Gesetzentwurf über eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (18/12329) gegeben hat. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sowie Bibliotheken, Museen und Archiven systematisiert und an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (Anlage in 18/12329) eine Reihe von Änderungswünschen und Prüfbitten für das weitere Gesetzgebungsverfahren geäußert. Unter anderem solle die Wirkung des Vorhabens auf die Pressefreiheit noch einmal untersucht werden, und den Museen solle die Zugänglichmachung ihrer Bestände im Internet ermöglicht werden. Auch wünscht die Länderkammer „für die nicht-kommerzielle Nutzung zu Lehr- und Lernzwecken der Bildungseinrichtungen weitergehende Ausnahmen von der Vergütungspflicht“, da die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung „zu einer massiven Steigerung der Haushaltsausgaben in den Landeshaushalten führen“ würde.

In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, sie habe sich mit dem vom Bundesrat adressierten Aspekten intensiv auseinandergesetzt und „teilt die geäußerten Bedenken im Ergebnis nicht“. Da „mit dem Gesetz in Teilen Neuland betreten wird, hält sie aber eine Evaluierung des Gesetzes vier Jahre nach Inkrafttreten für erforderlich, um die Auswirkungen auf alle Betroffenen zu untersuchen“. Zu dem Wunsch, Bestände von Museen online zugänglich zu machen, erklärt die Regierung, dass das EU-Recht dies nicht gestatte. Den Wunsch, Nutzungen zu Lehr- und Lernzwecken in größerem Umfang vergütungsfrei zu stellen, lehnt sie ab und schreibt: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, Nutzungserlaubnisse im Interesse von Bildung und Wissenschaft neu zu ordnen und teilweise zu erweitern, zugleich aber die damit einhergehenden Eingriffe in das Urheberrecht mit angemessener Vergütung zu kompensieren, um so einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen.“ Einzelnen Vorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung aber auch zu oder kündigt an, sie weiter zu prüfen.

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