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24.05.2017 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 332/2017

Anhörung zum Versicherungsvertrieb

Berlin: (hib/PEZ) Um das geplante Gesetz zum Versicherungsvertrieb geht es in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch, 31. Mai 2017. Die Anhörung beginnt um 9.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) sieht vor, dass Versicherungsvermittler ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare sollen Versicherungsvermittler nicht annehmen dürfen. „Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gewährleistet werden“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern wird außerdem eine regelmäßige jährliche Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben. Durch die strikte Trennung soll der Beruf des Honorarberaters gestärkt werden.

Der Bundesrat schlägt in einer Stellungnahme unter anderem vor, die Bezeichnung Versicherungsberater in „Unabhängiger Versicherungsberater“ zu ändern. Dadurch würde es für die Verbraucher einfacher, den Unterschied zwischen dem abhängigen provisionsbasierten Versicherungsvertrieb und einer von Provisionsinteressen unabhängigen Beratung auf Honorarbasis und deren möglichen Mehrwert zu erkennen. In diesem Zusammenhang schlagen die Länder vor, die Bezeichnung Honorar-Finanzanlagenberater in „Unabhängiger Finanzberater“ zu ändern.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V. (BDV), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), Berufsverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW), Harald Peschken (Kanzlei für Versicherungsberatung), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Verband öffentlicher Versicherer, Bund der Versicherten e.V. (BdV), Bank of Scotland Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Verbund Deutscher Honorarberater (VDH).

Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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