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31.05.2017 Haushalt — Ausschuss — hib 350/2017

Finanzreform auf den Weg gebracht

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den Weg für eine umfassende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaften für die Bundesautobahnen sowie zahlreiche weitere Vorhaben freigemacht. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die 13 Änderungen der Grundgesetzes (18/11131) sowie für die einfachgesetzlichen Regelungen (18/11135) erhielten in geänderter Fassung durchgehend Zustimmung der Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten in einzelner Abstimmung über die Grundgesetzänderungen je nach Regelungsgegenstand unterschiedlich ab. Der Entwurf des Begleitgesetzes fiel bei den Linken durch, die Grünen enthielten sich. Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über das Reformpaket.

Die Gesetzentwürfe sehen eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 vor. Der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich sowie der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne entfallen demnach künftig. Die Finanzkraft der Länder soll über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung sowie durch neue Bundesergänzungszuweisungen angeglichen werden. Nach der durch den Ausschuss geänderten Fassung wird auch der Bundestag nach 2030 ein Kündigungsrecht für diese Regelung haben.

Wesentlich umfangreichere Änderungen haben die Koalitionsfraktionen in anderen Bereichen der Entwürfe vorgenommen, etwa bei der Steuerverwaltung oder den Prüfrechten des Bundesrechnungshofes sowie der Mitwirkungsrechten des Bundes, wenn Bundesgeld an die Länder fließt.

Ebenfalls umfangreich verändert haben CDU/CSU und SPD die Pläne zur Übernahme der Autobahnverwaltung durch den Bund. Bisher wird diese von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung übernommen. Die zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Bau, Betrieb, Finanzierung, Planung und Verwaltung der Autobahnen soll nach Willen von CDU/CSU und SPD weiter gegen eine Privatisierung gesichert werden. Im Artikel 90 Grundgesetz soll dazu festgeschrieben werden, dass Dritte weder an den Autobahnen selbst noch an der Gesellschaft und ihrer maximal zehn Tochtergesellschaften Eigentum erwerben können. In den einfachgesetzlichen Regelungen zur Infrastrukturgesellschaft wird zudem nach Willen der Koalitionsfraktionen normiert, dass die Gesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird und nicht nur „zunächst“, wie es im ursprünglichen Regierungsentwurf hieß. Projekte in sogenannter öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) werden grundgesetzlich für das Gesamtnetz oder wesentliche Teile davon in einzelnen Ländern ausgeschlossen. Einfachgesetzlich wird die Länge von ÖPP-Projekten von der Koalition auf 100 Kilometer begrenzt. Die Änderungen von CDU/CSU und SPD sehen zudem erweiterte Kontroll- und Mitwirkungsrechte für Bundestag und Bundesrechnungshof vor. Die Gesellschaft soll zudem nicht kreditfähig sein und ihre Mittel über den Bundeshaushalt zugewiesen bekommen.

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