+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

31.08.2017 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 486/2017

Digitalpakt wird verschoben

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka (CDU), und die Kultusminister der Länder haben am 30. Januar 2017 eine gemeinsame Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs-Ebene beauftragt, bis Ende des Jahres 2017 eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule zu erarbeiten. Allerdings liegen die haushalterischen Entscheidungen bei der nächsten Bundesregierung und dem Haushaltsgesetzgeber der nächsten Legislaturperiode. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13395) zur finanziellen Planung für den Digitalpakt deutlich.

In ihrer Kleinen Anfrage (18/13259) hatten Bündnis 90/Die Grünen die Befürchtung geäußert, dass die Einigung zum Digitalpakt zwischen Bund und Ländern zur digitalen Ertüchtigung von Schulen weit entfernt sei. Den Pakt hatte Bundesbildungsministerin Wanka am 9. Oktober 2016 angekündigt. Dafür hatte die Bundesregierung 5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Grünen monieren, dass der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2018 keine Mittel für den digitalen Ausbau der Schulen enthalte.

Die Bundesregierung betont, dass auf Bundesseite wie auch mit den Ländern noch rechtliche, sachliche und haushalterische Fragen zu klären seien. Grundsätzlich macht die Bundesregierung ihr Engagement für den Ausbau der Digitalisierung deutlich. Die Digitalisierung durchdringe alle Lebensbereiche, privat wie beruflich. Mit der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014-2017 habe sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten.

In einer digitalen Wissensgesellschaft sei digitale Bildung die Voraussetzung, um Menschen auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten und sie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Zur Erschließung der Potenziale digitaler Bildung habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Oktober 2016 die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ veröffentlicht. Ein Teil dieser Strategie sei der von Bundesministerin Wanka im Oktober 2016 vorgestellte Vorschlag für einen Digitalpakt zur Förderung des Aufbaus digitaler Infrastruktur und zur Umsetzung digitaler Bildung. Im Dezember 2016 habe die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Strategie „Bildung in der digitalen Welt“.

Die Bundesregierung unterstreicht, wie wichtig es sei, dass Schulen und Berufsschulen in Deutschland über eine zukunftsfähige Breitbandinfrastruktur verfügen. Daher könne das Breitbandförderprogramm des Bundes auch gezielt für Gigabit-Anschlüsse von Schulen genutzt werden. Dabei sei eine Förderung auch möglich, wenn das Schulgebäude bereits über einen Anschluss mit 30 Mbit/s verfüge. Des Weiteren unterstütze das BMBF im Rahmen eines Pilotprojektes die Entwicklung einer innovativen Schul-Cloud. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte könnten damit zeit- und ortsunabhängig auf digitale Lehr- und Lernangebote zugreifen. Darüber hinaus fördere das BMBF unter anderem im Rahmenprogramm „Empirische Bildungsforschung“, im Forschungsschwerpunkt „Digitale Hochschulbildung“ und im Rahmen der Arbeit des Deutschen Internet Instituts Forschungsansätze zu den Fragen, wie die mit der Digitalisierung für das Bildungssystem verbundenen Herausforderungen adressiert und gute digitale Bildung in die Praxis umgesetzt werden kann.

Aber die Bundesregierung macht auch deutlich, dass die schulische Bildung nach der föderalen Ordnung eine Kernkompetenz der Länder einschließlich ihrer Kommunen sei, die diesen Aufgabenbereich eigenverantwortlich wahrnehmen. Die sächliche Ausstattung der Schulen liege im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Schulträger. Das Grundgesetz (GG) sehe im Bereich schulischer Bildung in engen Grenzen Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern vor. Das Zusammenwirken werde sich im Rahmen der gegebenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bewegen. Es sei aber gleichwohl gemeinsames Ziel von Bund und Ländern, dass von einem Digitalpakt die beruflichen Schulen, die allgemeinbildenden Schulen und die sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen (Schulen) erfasst werden.

Marginalspalte