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28.11.2017 Hauptausschuss — Antrag — hib 573/2017

Linke für Kinderweihnachtsgeld

Berlin: (hib/HLE) Für die Einführung eines Kinderweihnachtsgeldes in Höhe von 50 Prozent des monatlichen Kindergeldes hat sich die Fraktion Die Linke ausgesprochen. In einem Antrag (19/101) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Anspruchsberechtigten des Kindergeldes im Dezember jeden Jahres einen Anspruch auf eine einmalige pauschalierte Leistung haben sollen. Die Leistung soll nicht bei Sozialleistungen angerechnet werden und auch Unterhaltsleistungen nicht mindern.

Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, gehört das Feiern des Weihnachtsfestes zur gesellschaftlichen Teilhabe. „Um allen Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, gemeinsam mit ihren Eltern ein freudenspendendes Weihnachtsfest zu feiern, ist eine eigenständige Leistung geboten“, heißt es in dem Antrag. Die gemeinschaftsstiftende Wirkung von Weihnachten entfalte sich durch Musik und gemeinsame Aktivitäten, aber auch durch Dekoration, Geschenke als Ausdruck von Verbundenheit und besondere Speisen. Diese sinnlichen Aspekte seien gerade für Kinder wichtig. „Das Kindergeld deckt diese Ausgaben nicht ab, kindsbezogene Sozialleistungen erst recht nicht“, wird argumentiert und gefordert: „Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen.“

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