+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.01.2018 Inneres — Unterrichtung — hib 29/2018

Tätigkeitsbericht des PKGr

Berlin: (hib/STO) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes - also des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes (BND) - hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom Dezember 2015 bis Oktober 2017 vorgelegt. Wie in der Unterrichtung (19/422) ausgeführt wird, hat die Bundesregierung insgesamt in dem Berichtszeitraum „in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet“.

Das PKGr „stellt daher fest, dass die Bundesregierung ihren gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung des Kontrollgremiums sowie bei der Vorlage von Akten und in Dateien gespeicherten Daten, bei der Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften sowie bei der Gewährung von Zutritt zu Dienststellen der Nachrichtendienste nachgekommen ist“, heißt es in dem Bericht weiter. Bei seiner Untersuchung der BND-eigenen Steuerung in der strategischen Fernmeldeaufklärung stellte das Kontrollgremium aber der Unterrichtung zufolge eine vorherige Verletzung der Unterrichtungspflichten fest. Danach wurde das PKGr „in diesem Fall viel zu spät und zunächst nur rudimentär von der Bundesregierung über den Vorgang informiert“, obwohl es sich zweifelsohne um einen Vorgang von besonderer Bedeutung gemäß Paragraf 4 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes gehandelt habe.

In einem Sondervotum moniert das damalige PKGr-Mitglied Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) laut Bericht, die Bundesregierung habe auch über andere seiner Einschätzung berichtspflichtige Themen als die Fernmeldeüberwachung des BND „oft gar nicht beziehungsweise viel zu spät und selbst auf Antrag hin nur unvollständig oder unwahr berichtet“.

Marginalspalte