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21.03.2018 Petitionen — Ausschuss — hib 174/2018

Keine Förderung für Pilotenausbildung

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen Bedarf für eine staatliche Förderung der Pilotenausbildung. Während der Sitzung am Mittwoch beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD, eine Petition mit der Forderung nach einer „staatlichen Förderung von eigenfinanzierten Ausbildungen der Verkehrsflugzeugführer“ abzuschließen. Die FDP-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Abschluss des Petitionsverfahrens. Die Linksfraktion sprach sich dafür aus, die Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überwiesen, „soweit es um die Einbeziehung der Ausbildung zum Flugzeugführer in die staatliche Ausbildungsförderung geht“, fand für diese Forderung jedoch keine Mehrheit.

In der Petition wird darauf verwiesen, dass seit dem Frühjahr 2016 die Piloten nicht mehr durch die deutschen Fluggesellschaften selbst ausgebildet würden sondern dies durch von den Fluggesellschaften unabhängigen, aber durch sie autorisierten Flugschulen übernommen werde. Die Flugschüler müssten die Finanzierung ihrer Ausbildung selbst tragen, schreiben die Petenten. Diese beliefen sich auf 70.000 Euro Ausbildungskosten und 10.000 Euro weitere Kosten. Dazu kämen noch 25.000 Euro für die Schulung auf einem speziellen Flugzeugtyp. Nach Ansicht der Petenten sollte aber der Zugang zum Beruf des Piloten von den Fähigkeiten des Bewerbers und nicht von seinem finanziellen Hintergrund abhängig sein.

Wie aus der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, unterliegen sowohl die Ausbildung als auch die späteren Beschäftigungsverhältnisse in der Pilotenbranche freien marktwirtschaftlichen Regeln und richteten sich nach Angebot und Nachfrage. Mit Blick auf den europäischen Markt sei festzustellen, dass zuletzt nur noch der Lufthansa-Konzern eine vollständige Vorfinanzierung der Schulungskosten über einen Darlehensvertrag übernommen habe. Unabhängige Ausbildungsorganisationen böten zum Teil unterschiedliche Finanzierungskonzepte an. Die Zinssätze orientierten sich an den marktüblichen Sätzen und lägen bei sechs bis sieben Prozent, heißt es in der Vorlage.

Eine staatliche Förderung, wie in der Petition gefordert, setzt laut der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses voraus, dass es sich um eine förderfähige Berufsausbildung im Sinne des Paragrafen 57 SGB III handelt. Die Ausbildung müsste also in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieb betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt werden. Das sei bei der Ausbildung zum Piloten aber nicht der Fall.

Gleichwohl könne unter Umständen ein Bildungskredit beantragt werden, was ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von volljährigen Studierenden und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen sei. Ziel des Bildungskreditprogramms sei die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung und die Finanzierung von außergewöhnlichen, nicht durch das BAföG erfassten Kosten der Ausbildung. Vor diesem Hintergrund kommt die Ausschussmehrheit zu der Ansicht, dass hinreichend Vorsorge getroffen wurde, dass die Durchführung einer Ausbildung nicht aus finanziellen Gründen unterbleiben muss.

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