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13.06.2018 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 409/2018

Einhelliges Votum für Buchpreisbindung

Berlin: (hib/AW) Einhellig haben sich alle Fraktionen im Kulturausschuss für die Beibehaltung der Buchpreisbindung ausgesprochen. Der Ausschuss wies in seiner Sitzung am Mittwoch das Sondergutachten der Monopolkommission (19/2444) zurück, die sich für die Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen hat. Die Monopolkommission argumentiert in ihrem Gutachten, die Buchpreisbindung sei zum einen nur sehr schwer mit den EU-Wettbewerbsregeln zu vereinbaren und zudem sei nicht nachweisbar, dass sie zum Schutz des Kulturgutes Buch beitrage.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen in der Sitzung des Kulturausschusses darauf hin, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Buchpreisbindung bekannt hätten. Dies sei kein Gegenstand langer Diskussionen in den Koalitionsverhandlungen gewesen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Der freie Wettbewerb brauche auch Leitplanken, um das Kulturgut Buch zu schützen. Die Unionsfraktion forderte, sich jedem Angriff und jeder Erosion der Buchpreisbindung zu widersetzen.

Auch die Oppositionsfraktionen bekannten sich zum System der Buchpreisbindung und sicherten der Koalition und der Bundesregierung an diesem Punkt ihre Unterstützung zu. Bücher seien „geistiges Grundnahrungsmittel“, hieß es aus der AfD-Fraktion. Vertreter der Linksfraktion und der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass eine Abschaffung der Buchpreisbindung die vielfältige deutsche Verlags- und Buchhändlerlandschaft schädigen würde, profitieren würden lediglich große Onlinehändler wie Amazon.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte das eindeutige Votum des Kulturausschusses. Die Bundesregierung werde in jedem Fall an der Buchpreisbindung festhalten. Das Sondergutachten der Monopolkommission sei rechtlich aber nicht bindend und ginge auch von falschen Annahmen aus. Die Buchpreisbindung sei ein wirksames kulturpolitisches Instrument, um das Kulturgut Buch zu schützen. Dies sei auch vom Europäischen Gerichtshof 2001 in seinem Urteil zur Buchpreisbindung in Frankreich bestätigt worden.

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