+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.06.2018 Petitionen — Ausschuss — hib 457/2018

Krankenversicherung bei ALG II-Bezug

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass der Bund kostendeckende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz IV-Empfänger leisten soll. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher übereinstimmend, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „als Material“ zu überweisen.

In der Begründung zu der Petition wird darauf verwiesen, dass die seitens des Bundes für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) geleisteten Beiträge nicht kostendeckend seien. Die Leistungsausgaben dürften aufgrund des durch die Zuwanderung zu erwartenden Anstiegs dieser Personengruppe „nicht allein von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert werden“ sondern stellten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss, Bezieher von ALG II seien grundsätzlich versicherungspflichtige Mitglieder der GKV. Ausgenommen seien jene ALG II-Empfänger, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen seien, was für eine Lastenverteilung zwischen GKV und PKV sorgen solle.

Was die finanzielle Verantwortung für die Versorgung von Flüchtlingen angeht, so würden Gesundheitsleistungen für Asylbewerber bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag durch Bund und Länder über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Die GKV sei erst betroffen, wenn den Asylbewerbern der Asylstatus oder ein anderweitiger Schutzstatus zuerkannt werde, heißt es in der Vorlage.

Der Petitionsausschuss verweist in seiner Beschlussempfehlung auf Angaben der Bundesregierung, wonach das BMG entsprechend einer Forderung des Bundesrates ein Gutachten in Auftrag gegeben habe, aus dem die Höhe kostendeckender Beiträge für ALG II-Bezieher „auf Basis valider und repräsentativer Datengrundlagen“ hervorgeht. Das im Dezember 2017 veröffentlichte IGES-Gutachten lege offen, dass die Ausgaben der GKV für die Bezieher von ALG II die Beiträge des Bundes für diese Personengruppe „um rund zehn Milliarden Euro übersteigen“. Aktuell zahle der Bund zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung eine Monatspauschale von 97 Euro pro Versicherten an die GKV. Der kostendeckende Betrag liege aber bei 280 Euro.

Die Bundesregierung gelangt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die GKV-Beitragszahler „einen erheblichen Teil der finanziellen Lasten für die Sicherung des Existenzminimums tragen, das vom Grundsatz her alle Steuerzahler gemeinsam tragen sollten“. Der Koalitionsvertrag nehme sich dieser Problematik an und sehe vor, dass schrittweise kostendeckende Beiträge des Bundes aus Steuermitteln eingeführt werden sollen, heißt es in der Vorlage.

Marginalspalte