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30.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 555/2018

Schutz der EU-Außengrenzen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben „bestrebt, zu grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen zurückzukehren“. Maßgeblich sei, insbesondere den Schutz der Außengrenzen weiter zu verbessern und illegale Sekundärmigration zu verhindern„, schreibt die. Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3090) weiter.

“Seit Jahren werden seitens der Bundesregierung zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene initiiert, um den Schutz der EU- und Schengen-Außengrenzen stetig weiter zu verbessern„, heißt es in der Antwort. Zudem setze sie sich “ seit Jahren für eine Intensivierung (grenz-)polizeilicher Maßnahmen innerhalb des Schengenraums - unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen - nach Maßgabe des jeweiligen nationalen Rechts im Rahmen der schengenrechtlichen Bestimmungen„ ein, um illegale Sekundärmigration zu unterbinden und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

Einen funktionierenden Außengrenzschutz wertet die Bundesregierung in ihrer Antwort als “ein wichtiges Element für einen sicheren Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen„. Dabei ist der Schutz der Außengrenzen laut Vorlage primär Aufgabe des jeweiligen Mitgliedstaates im Rahmen seiner nationalen Souveränität. Besonders betroffene Mitgliedstaaten würden hierbei durch die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex unterstützt. Deutschland beteilige sich ständig mit mehr als 100 Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder an den Unterstützungsmaßnahmen von Frontex. Schwerpunkt seien dabei Griechenland, Italien und Bulgarien.

Darüber hinaus leistet- die Bundesregierung den Angaben zufolge im Einzelfall grenzpolizeiliche Ausbildungs- beziehungsweise Ausstattungshilfe, soweit erforderliche Unterstützungsmaßnahmen nicht aus Mitteln der EU gewährt werden können. Diese Maßnahmen kämen gegebenenfalls auch dem Außengrenzschutz zugute.

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