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17.10.2018 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 776/2018

AfD: Straf- und Ausländerrecht ändern

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf umfangreiche Änderungen im Ausländer- sowie im Straf- und Strafprozessrecht. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/5040) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, umfasst die von ihr vorgesehene Änderung im Strafgesetzbuch „im Wesentlichen ein deutliches Heraufsetzen der Anforderungen an die verminderte Schuldfähigkeit und an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilungen von mehr als einem Jahr“. Ferner solle es mit Strafurteil künftig möglich sein, auch die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung anzuordnen, wenn der Täter als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzusehen ist. Für diesen Personenkreis soll der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig gesperrt sein. Schließlich sollen danach „bestimmte Gewaltdelikte im Strafmaß deutlich verschärft“ werden.

Eine „grundlegende Änderung“ sieht der Gesetzentwurf den Angaben zufolge auch im Strafprozess vor. Danach sollen unter anderem die Revision als Rechtsmittel abgeschafft werden und Urteile „künftig grundsätzlich nur noch im Wege der Annahmeberufung anfechtbar sein“. Eine Untersuchungshaft soll laut Vorlage künftig auch über sechs Monate ausgedehnt werden können, wenn Wiederholungsgefahr besteht.

Im Jugendstrafrecht strebt die Fraktion nach einer Angleichung an das Erwachsenenstrafrecht: So solle die Vollstreckung bei Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und für Heranwachsende künftig nur noch ausnahmsweise das Jugendstrafrecht anwendbar sein.

„Grundlegend reformiert“ soll den Angaben zufolge auch das Strafvollzugsrecht. Dabei will die Fraktion Vollzugslockerungen „künftig an deutlich höhere Anforderungen geknüpft“ sehen.

In das Asylgesetz soll nach ihren Vorstellungen eine Präventivhaft eingeführt werden, „die solange andauert, wie von dem Ausländer eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit ausgeht“. 'Von einer „Einführung der Unterbringung von Ausländern in einen aufnahmebereiten Drittstaat“ sollten die Behörden „primär bei ausreisepflichtigen Ausländern Gebrauch machen“, heißt es in der Vorlage weiter. Als „ultima ratio“ soll danach künftig „die Anordnung der Haft möglich sein, wenn von dem ausreisepflichtigen Ausländer Gefahren ausgehen“. Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden soll den Angaben zufolge, „wer kraft einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist und sich gleichwohl auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält“.

Des weiteren sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem ius-soli-Prinzip, also dem Geburtsortsprinzip, abzuschaffen. Die Einbürgerung soll danach als Ermessensentscheidung ausgestaltet werden.

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