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18.10.2018 Menschenrechte — Ausschuss — hib 781/2018

Initiative gegen Christenverfolgung

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach mehr Engagement der Bundesregierung gegen die Verfolgung von Christen gescheitert. Ein entsprechender Antrag (19/1698) scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe an den Gegenstimmen der anderen Fraktionen. Die AfD hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, jährlich einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu erstellen, der insbesondere auf die Lage der christlichen Minderheiten eingehen soll. Außerdem sollten in Bezug auf Staaten, in denen Christen diskriminiert und verfolgt würden, Entwicklungsmittel gekürzt, Finanztransaktionen eingeschränkt, die politische Führung sanktioniert und Flüchtlingskontingente für verfolgte Christen eingeführt werden.

Es müsse zentraler Teil der deutschen Außenpolitik werden, „dass wir für die Christen in der Welt Partei ergreifen“, sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion im Ausschuss. Ein Vertreter der Unionsfraktion nannte den Antrag hingegen „einseitig“, da er sich nur auf eine Religion beziehe. Es müsse darum gehen, sich „exemplarisch, aber nicht exklusiv“ für verfolgte Christen einzusetzen. Auch eine Vertreterin der SPD-Fraktion argumentierte in diesem Sinne: Es sei eine Selbstverständlichkeit, sich gegen Verfolgung von Christen zu wenden, im AfD-Antrag fehle aber der größere Rahmen, der darin bestehe, gegen jegliche Verfolgung wegen eines Glaubens einzutreten. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion warf den Antragstellern vor, Konfessionen gegeneinander auszuspielen zu wollen. Aus der Fraktion der Linken hieß es, der AfD gehe es auch darum, den Islam als aggressiv darzustellen. Ein Vertreter der Grünen sagte mit Verweis auf das Grundgesetz, dass es keine Religionen erster und zweiter Klasse geben könne.

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