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10.01.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 20/2019

Europäisches Hochschulnetzwerk

Berlin: (hib/ROL) Der Europäische Bildungsraum ist die Vision eines Gebiets, in dem nationale Grenzen insbesondere für die Mobilität und die Anerkennung von Abschlüssen nicht mehr von Bedeutung sind. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6717) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6269) zur Bildung eines Europäischen Hochschulnetzwerks hervorgeht. Solch ein Netzwerk könnte einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Hochschul- und Forschungsraums, der europäischen Identität und er Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Die Europäische Kommission hatte auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron erklärt, bis zum Jahr 2024 rund 20 Europäische Hochschulen einrichten zu wollen. Eine vernetzte Hochschullandschaft in Europa sei Ausdruck gelebter Freizügigkeit und Basis des Austausches sowie gegenseitigen Lernens und Verstehens, schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung betont, dass sie sich gemeinsam mit den Bundesländern erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass die Kriterien bei der Ausschreibung der Europäischen Kommission zur Schaffung der Europäischen Hochschulen möglichst offen gehalten werden, so dass den Hochschulen in Europa möglichst viel Spielraum für unterschiedlichste Kooperationsformen gegeben wird. Ziel aller künftigen Europäischen Hochschulnetze werde sein, die teilweise bereits bestehenden oder auch noch nicht existierenden Kooperationen zwischen europäischen Hochschulen auf ein höheres Niveau zu heben. Das gelte sowohl für Lehre und Forschung als auch beim Transfer. Neugründungen seien nicht vorgesehen. Maßnahmen könnten dabei unter anderem gemeinsame Studien- und Forschungsprogramme sein, die Förderung der Mehrsprachigkeit, Mobilitätsförderung von Studenten, akademischen Personal und Forschern, gemeinsame Studienabschlüsse, vereinfachte Anerkennungsmechanismen, digitale Lehr- und Lernangebote und gemeinsame Transferinitiativen. Die Ausschreibung der Europäischen Kommission, die am 24. Oktober 2018 veröffentlicht wurde, trage diesem Ansatz Rechnung.

Die Europäische Kommission sieht laut Antwort vor, dass insgesamt 30 Millionen Euro für eine dreijährige Förderung bereitgestellt werden. In der neuen Programmgeneration ab 2021 sollen nach Planung der Kommission rund 1,3 Milliarden Euro in einer eigenen Programmsäule im Nachfolgeprogramm zu Erasmus+ zur Verfügung gestellt werden. Mit Mitteln von Erasmus+ seien jährlich etwa 315.000 Studenten aus Europa mobil. Aus Deutschland erhielten mehr als 40.000 Studenten pro Jahr ein Erasmus-Stipendium. Hinzu komme die Mobilität von Lehrenden und nicht-wissenschaftlichem Personal der Hochschulen.

Deutsche Hochschulen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über insgesamt rund 33.000 Kooperationen weltweit, darunter zahlreiche partnerschaftliche Kontakte zu anderen europäischen Hochschulen. Es gebe keine Definition, ab wann diese Kooperationen ein Hochschulnetzwerk darstellen. Im Rahmen der Ausschreibung der Europäischen Kommission könnten sich nunmehr Hochschulen bewerben, die bisher lose zusammengearbeitet haben, genauso wie Hochschulen, die bereits erkennbare strategische Partnerschaften eingegangen seien.

Die Bundesregierung will ab 2019 bis 2021 jährlich bis zu sieben Millionen Euro für ein nationales flankierendes Programm bereitstellen. Ziel des nationalen Begleitprogramms sei es, die europäische Dimension deutscher Hochschulen in multilateralen europäischen Netzwerken zu stärken. Es seien drei Programmlinien vorgesehen, um die deutschen Hochschulen bei ihrem Einstieg in diesen dynamischen Prozess zu unterstützen beziehungsweise für nachfolgende EU-Ausschreibungen vorzubereiten: Programmlinie 1 sehe die Unterstützung deutscher Hochschulen in EU-geförderten Konsortien vor („Topping up“) vor, Programmlinie 2 sehe die Förderung sehr guter Anträge deutscher Hochschulen vor, die in der Pilotausschreibung der EU aufgrund der Auswahlsituation nicht zum Zuge gekommen seien („Approved but not funded“). Über Programmlinie 3 sollen die deutschen Hochschulen auf ihrem Weg zu institutionalisierten internationalen Kooperationen begleitet werden.

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