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30.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 106/2019

Zweisprachige Autobahnbeschilderung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt eine zweisprachige Beschilderung an Bundesautobahnen über die aktuell praktizierten Ausnahmen hinaus ab. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7094) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6765) hervor.

Maßgebend für die Anordnung von Beschilderung an den Bundesautobahnen seien die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000, schreibt die Regierung. Danach sei für die Schreibweise der innerdeutschen Ziele die amtliche Bezeichnung zu verwenden. „Amtliche Verkehrszeichen sollen so gestaltet werden, dass die Kraftfahrer die Information mit einem Blick aufnehmen und ihre Fahrweise beziehungsweise Fahrtentscheidung danach ausrichten können“, heißt es in der Antwort. Eine zweisprachige Ausschilderung der Zielangaben auf Autobahnen würde aus Sicht der Bundesregierung zu einer Verdoppelung der auf den Wegweisern bereits vorhandenen Informationen führen. Insbesondere bei zügiger Fahrt auf Bundesfernstraßen könne jedoch nur eine sehr begrenzte Zahl von Informationen aufgenommen und in Fahrtentscheidungen umgesetzt werden. Jede zusätzliche Information, auch eine fremdsprachige, stelle eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, die somit zu einer Verringerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen würde.

Die in Grenzbereichen anzutreffende, bei starker sprachlicher Abweichung von Zielangaben praktizierte zweisprachige Beschilderung der im Ausland befindlichen Fernziele - wie etwa Lüttich/Liège oder Breslau/ Wroclaw - stelle einen Sonderfall dar, macht die Bundesregierung durch Verweis auf die Beantwortung einer Schriftlichen Frage der Abgeordneten Caren Lay (Die Linke) in der vergangenen Legislaturperiode (18/13467) deutlich. Diese Beschilderungsform gewährleiste die Orientierung der nur fremdsprachigen Verkehrsteilnehmer und stelle damit einen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dar. In den RWBA 2000 sei deshalb festgelegt, dass bei grenzüberschreitender Wegweisung für Ziele in benachbarte Länder im Allgemeinen die ausländische Schreibweise zu wählen sei. Bei starker sprachlicher Abweichung der Ortsbezeichnung könne die deutsche Schreibweise verwendet und die ausländische Bezeichnung durch Schrägstrich getrennt nachgestellt werden. Aus Sicht der Bundesregierung besteht - insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit - keine Notwendigkeit „über diese Regelungen hinaus zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen vorzusehen“.

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