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20.02.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 184/2019

Anspruch auf schnelles Internet

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einem Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „als Material“ zu überweisen, „soweit es um den Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet geht“ und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten, „soweit es um die Überprüfung der Universaldienstrichtlinie geht“. Die Fraktionen der AfD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen hatten für eine Überweisung mit dem höheren Votum „zur Erwägung“ plädiert.

In der Petition werden unter anderem die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beanstandet. Das Gesetz beinhalte zwar ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen internetfähigen Festnetztelefonanschluss. Dieses Recht sei jedoch weder von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen noch mit rechtlichen Mitteln durchsetzbar, kritisiert der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass er der flächendeckenden Breitbandversorgung sowohl aus gesamt- und regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht eine hohe Bedeutung beimesse. Der allgemeine Zugang zum schnellen Internet stelle eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand dar. Zudem ermögliche die Breitbandtechnologie die Teilhabe der Bürger an der modernen Informations- und Wissensgesellschaft, schreiben die Abgeordneten.

Ferner weisen sie darauf hin, dass die Vorschriften zum Universaldienst gemäß Paragraf 78 ff. TKG der Sicherstellung einer „flächendeckenden Grundversorgung mit standardisierten Telekommunikationsdienstleistungen“ diene. Als eine solche sei insbesondere ein Telefonfestnetzanschluss definiert, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermögliche, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichten. Ein breitbandiger Internetanschluss gehöre jedoch nicht zum Universaldienst, schreibt der Petitionsausschuss.

Wie aus der Beschlussempfehlung weiter hervorgeht, beruhen die angesprochenen Regelungen des TKG auf den Vorgaben aus der EU-Universaldienstrichtlinie aus dem Jahr 2002. „Seitdem haben sich sowohl die Erwartungen der Teilnehmer an Universaldienste als auch die den Universaldiensten zugrunde liegende Technik der Netze und Dienste geändert“, heißt es in der Vorlage. Auf europäischer Ebene sei daher im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation eine Überprüfung der Universaldienstrichtlinie vorgesehen, deren Vorgaben gegebenenfalls durch den Bundestag in nationales Recht umzusetzen seien.

Der Petitionsausschuss verweist außerdem auf die Vereinbarung von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet zu schaffen. Dieser solle zum 1. Januar 2025 wirksam werden. Bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode würden hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. „Dabei sind Vorgaben aus dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu berücksichtigen“, schreiben die Abgeordneten.

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