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01.03.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 229/2019

Evaluation des Elektromobilitätsgesetzes

Berlin: (hib/HAU) Welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Evaluierungsbericht zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG) zieht, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/7889) schreiben die Abgeordneten, mit dem EmoG sei es den Kommunen im Jahr 2015 erlaubt worden, Elektrofahrzeugen bestimmte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr einzuräumen, beispielsweise reservierte Parkplätze. Außerdem seien im Gesetz grundlegende Definitionen von Elektrofahrzeugen vorgenommen worden, auf die andere Gesetze Bezug nehmen würden.

Der Evaluationsbericht zeigt nach Auffassung der Grünen, „dass das EmoG in den Kommunen kaum angewandt wird“. Nur 22 Prozent der befragten Kommunen hätten berichtet, dass sie das EmoG und seine Bevorrechtigungen nutzen. Bei elf Prozent der Kommunen sei die Anwendung immerhin geplant. 43 Prozent der Kommunen wüssten hingegen gar nicht, ob das Gesetz angewandt wird. 24 Prozent der Kommunen nutzten das EmoG nach eigener Aussage definitiv nicht, heißt es in der Kleinen Anfrage. Dort, wo das EmoG umgesetzt werde, befördert es allerdings die Elektromobilität, schreiben die Abgeordneten. So zeige sich in den teilnehmenden Kommunen eine leicht positive Wirkung auf die Bestands- und Neuzulassungszahlen von E-Fahrzeugen.

Die Bundesregierung wird nun unter anderem gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen will, um das EmoG in mehr Kommunen bekannt zu machen und zur Anwendung zu bringen. Inwiefern die Bundesregierung plant, das EmoG zu novellieren und dabei insbesondere die im Evaluierungsbericht aufgeführten Handlungsempfehlungen einfließen zu lassen, interessiert die Grünen ebenso.

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