+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

11.03.2019 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 253/2019

Umstrittene Presseauskunftsrechte

Berlin: (hib/HAU) Journalisten und Zeitungsverleger sprechen sich für eine bundesgesetzliche Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden aus. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag deutlich. Dabei äußerten der Medienrechtler Professor Matthias Cornils von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ebenso wie Professor Klaus Ferdinand Gärditz von der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Zweifel an der Verfassungskonformität einer solchen bundesgesetzlichen Regelung.

In dem der Anhörung zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4572(neu)) wird darauf verwiesen, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 146, 56, Rz 22ff, 26, 28f) und einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1452/13) der konkrete Umfang des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden im Ungewissen bleibe. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse auf Basis der Landespressegesetze negiert. Als Lösung sieht der Entwurf die Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden „auf mindestens den Landespressegesetzen entsprechenden gleichwertigem Niveau“ durch ein Bundesgesetz, die Klarstellung, dass das Informationszugangsrecht auch Einsichtnahme umfasst sowie die Erleichterung des Eilrechtsschutzes in Presseauskunftsverfahren vor.

Auch die FDP-Fraktion will ein Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern. In ihrem Antrag (19/6054) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und der neben dem Recht auf Auskunftserteilung auch ein Recht auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht. Eingeschränkt werden dürfe das Presseauskunftsrecht nur aus Gründen der Geheimhaltung oder aus öffentlichem Interesse.

Journalisten bräuchten Rechtssicherheit für ihre Arbeit, sagte Klaus-Josef Döhring Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Daher müsse das Recht auf Information „glasklar geregelt sein“, forderte er. Grundsätzlich müsse gelten: Was mit Steuergeldern finanziert worden sei, müsse öffentlich zugänglich sein.

Christoph Fiedler, Geschäftsführer für Europa- und Medienpolitik beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, sagte, es sei an der Zeit, dass der Bundesgesetzgeber einen solchen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden normiere. Der derzeitige „gesetzlose Zustand für Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden“ müsse entweder durch eine eindeutige gesetzliche Regelung beendet werden, oder dadurch, dass der Bundesgesetzgeber die landesgesetzlichen Presseauskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden „wieder“ für anwendbar erklärt. Aus Sicht Fiedlers ist ersteres vorzuziehen. Verfassungsrechtliche Bedenken stünden dem nicht im Wege, befand er.

Tania Röttger vom Rechercheverbund Correctiv begrüßte die Initiativen von FDP und Grünen. Ein zu schaffendes Bundesgesetz, so ihre Forderung, müsse jedoch weit über die in den Landespressegesetzen enthaltenen Ansprüche hinausgehen.

Der Rechtsanwalt Christoph Partsch nannte die derzeitige Praxis verfassungswidrig. Eine Vielzahl von Bundesbehörden lehne jegliche Auskünfte ab. Auch wenn viele Gerichte inzwischen das Recherchebedürfnis der Presse anerkennen und kreativ ableiten würden, „gibt es Rechtssicherheit und schnelle Ergebnisse für den recherchierenden Journalist derzeit nicht“, sagte er.

Aus Sicht von Professor Klaus Ferdinand Gärditz ist jedoch keine Bundeskompetenz für eine solche Regelung zu erkennen auch wenn grundrechts- und demokratiepolitisch betrachtet Gründe dafür sprächen, ein Bundespresseauskunftsrecht zu schaffen. Mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerwG ist es aus Sicht des Staatsrechtlers sinnvoll, keine „große Lösung“ eines Presseauskunftsgesetzes anzustreben, „sondern sich mit sektoralen Regelungen im jeweiligen Fachrecht zu begnügen, die Konflikte spezifisch und innerhalb der Aufgabenstruktur der jeweiligen Bundesbehörde zu lösen versuchen“.

Professor Matthias Cornils zog in Zweifel, ob eine bundesgesetzliche Regelung tatsächlich von Vorteil wäre. In der bisherigen Rechtsprechung sei die Frage der Auskunftsansprüche immer wieder erörtert worden. Man überschätze die Gesetzgebung in ihrer Bedeutung, wenn man annehme: „Wird das alles aufgeschrieben, hat man sehr viel gewonnen“. Eine bundesgesetzliche Regelung des medienrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden sei also verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten und verbessere auch nicht substantiell den Rechtsstatus der Medien, sagte Cornils. Sie entspräche aber Bedürfnissen der Rechtsklarheit und einer rechtsstaatlichen „Normalisierung“, die in der „Bestimmung von Rechten und Pflichten durch parlamentarisches Gesetz und nicht durch richterliche Verfassungsauslegung besteht“, fügte er hinzu.

Marginalspalte