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13.03.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 270/2019

Geschäftsgeheimnisgesetz angenommen

Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 39. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, zur Annahme empfohlen. Für die endgültige Fassung, für die ein Änderungsantrag der Koalition Berücksichtigung fand, stimmten neben SPD und CDU/CSU auch die Grünen, während sich Die Linke enthielt. Die AfD lehnte den Entwurf ab. Mit dem Gesetz (19/4724) sollen Geschäftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden.

In der Diskussion erklärten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, dass nach der öffentlichen Anhörung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch wesentliche Veränderungen am Entwurf vorgenommen worden seien. Die Anhörung habe wertvolle Impulse für Verbesserungen geliefert. Allerdings sei die EU-Vorlage nicht ideal gewesen. Abgeordnete der Linken und der Grünen lobten den Umgang der Koalitionsfraktionen mit der Kritik an dem Entwurf und die Einigung auf einen besseren Hinweisgeberschutz. Für die FDP sind die Verbesserungen nicht weitgehend genug, während die AfD das Gesetz als Musterbeispiel für die kritiklose Übername von EU-Vorgaben sieht. Bedenken, die der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), zur Vereinbarkeit des Entwurfs mit der EU-Richtlinie vorbrachte, wurden von Koalitionsabgeordneten nicht geteilt. Ein Änderungsantrag der AfD sowie Anträge der Linken und der Grünen für einen besseren Whistleblower-Schutz wurden abgelehnt.

Der Ausschuss beschloss ferner die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der AfD und der Linken zur Aufhebung beziehungsweise Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und einem Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung dieses Gesetzes (19/81, 19/218, 19/5950) am 15. Mai 2019. Eine weitere öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (19/4557), mit dem Verbraucher beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien entlastet werden sollen, wurde auf den 8. Mai 2019 terminiert.

Auf Antrag der FDP-Fraktion erstattete Staatssekretär Lange einen Bericht der Bundesregierung über die Besetzung der Referatsleiterstelle im Bundesjustizministerium für das Projekt „Pakt für den Rechtsstaat“. Aus Sicht der FDP bestehen weiterhin Unklarheiten bezüglich der Ausschreibung dieser Stelle, sodass sich der Ausschuss nach längerer Diskussion, unter anderem mit der Forderung, Ministerin Katarina Barley (SPD) in den Ausschuss zu zitieren, mit knapper Mehrheit darauf einigte, entsprechende Fragen schriftlich vorzulegen und diese bis zur nächsten Ausschusssitzung beantworten zu lassen.

Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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