+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

14.03.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 276/2019

Regierung lobt Fortschritte in Afghanistan

Berlin: (hib/JOH) Die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Entwicklung Afghanistans hat laut Bundesregierung seit dem Sturz der Taliban im Jahr 2001 „bemerkenswerte Fortschritte“ gemacht. Dies gelte insbesondere für die Lebenserwartung bei Geburt, die durchschnittliche Schulbesuchsdauer, und das Brutto- nationaleinkommen pro Kopf, schreibt sie in einer Antwort (19/8231) auf eine Kleine Anfrage (19/7897) der AfD-Fraktion.

Dennoch sei Afghanistan noch geprägt von einer schwierigen, aber auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landesteilen handlungsfähigen Regierung, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalen Umfeld. Dies stelle das entwicklungspolitische Engagement der Bundesregierung vor besondere Herausforderungen.

Aufgrund nicht erfüllter Reformfortschritte habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei den Regierungsverhandlungen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 17,5 Millionen Euro einbehalten, heißt es in der Antwort weiter. Gleichzeitig seien Vereinbarungen zur Konditionalisierung der geplanten Zusagen für 2019 getroffen worden. So sollten erneut Mittel an Reformvereinbarungen geknüpft werden.

Darüber hinaus sollen nach Auskunft der Bundesregierung zukünftig Infrastrukturinvestitionen an den Abschluss von Betriebs- und Wartungsvereinbarungen für die laufenden Investitionen geknüpft werden. Zusätzlich habe das BMZ in der Vergangenheit Zusagen für Wasser- und Energievorhaben an die Umsetzung der Vereinbarungen zur Zoll- und Steuerbefreiung gebunden.

Marginalspalte