+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.03.2019 Ausschuss Digitale Agenda — Ausschuss — hib 302/2019

Seehofer berichtet über Digitalvorhaben

Berlin: (hib/LBR) Der Stand der Digitalisierung im Arbeitsbereich des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) hat den Ausschuss Digitale Agenda unter Leitung von Hansjörg Durz (CSU) in seiner 29. Sitzung beschäftigt. Die über 80.000 Mitarbeiter aus seinem Geschäftsbereich seien „auch international auf der Höhe der Zeit und können mithalten“, berichtete Seehofer dem Ausschuss. Er wolle dem Vorurteil vorbeugen, „dass wir immer nur hinterherhecheln“. Dies könne für den Ausbau der Infrastruktur gelten, aber im Ministerium und im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „sind wir sehr gut aufgestellt“, betonte der Minister. Ziel der Regierung sei mehr Sicherheit im Netz auf höchstem Niveau. Dafür werde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in den nächsten Tagen in die Ressortanhörung gehen, damit „Sicherheitsstandards auf die Höhe der Zeit“ gesetzlich angepasst würden.

Unabhängig davon werde er im Bundessicherheitsrat über die aktive Cyberabwehr als „letzte aller möglichen Maßnahmen in einem Rechtsstaat“ beraten, sagte der Minister und verwies auf die Notwendigkeit, über Mittel der Abwehr wie etwa die Stilllegung von Servern oder Leitungen zu verfügen, wenn kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser oder Kraftwerke angegriffen würden. Dazu müsse die Diskussion wieder aufgenommen werden. Die Frage sei, wann die fünfte Stufe einsetze und wer diese auslösen solle, sagte Seehofer und merkte an, dass bei diesem Thema eine Grundgesetzänderung anstehen könne.

Auch soll die Breite der Aufgaben des BSI erhöht werden, kündigte Seehofer dem Ausschuss an. Dazu gehöre, dem Wunsch der Bevölkerung zu folgen, dass das BSI als Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit zur Verfügung stehe und zu Fragen der Daten- und Cybersicherheit sensibilisiere. Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums ergänzte, dass durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 das BSI erweiterte Möglichkeiten zum Schutz der IT des Bundes, aber auch der Infrastruktur erhalten soll. Anfallende Daten sollen so „länger als bisher gespeichert“, aber auch unpseudonomisiert verarbeitet werden können. In diesem Zusammenhang solle auch ein IT-Sicherheitskennzeichen eine Rolle spielen.

Ein weiterer Schwerpunkt sei die moderne digitale Verwaltung, die dem Bürger, aber auch der Wirtschaft dienen solle. Bis 2022 sollen alle öffentlichen Dienstleistungen, 575 an der Zahl, digitalisiert und in einem Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen. „Dieses Ziel werden wir auch erreichen“, kündigte Seehofer an. Ein Vertreter seines Ministeriums führte aus, dass die Betaversion des Bundes (www.beta.bund.de ) im Laufe diesen Jahres in eine reguläre Version überführt werden soll. Auch ein Nutzerkonto soll implementiert werden. Für den Portalverbund sei eine Online-Gateway zwischen den Bundesländern Hamburg, Hessen und Bayern gestartet, zu dem der Bund und das Land Berlin im April 2019 hinzustoßen werden. Danach sollen weitere Bundesländer folgen. Die 575 Services seien zudem in 14 Themenfelder aufgeteilt worden, die arbeitsteilig bearbeitet würden.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion lobte, dass klare Prioritäten benannt wurden und fragte danach, wann mit dem Beginn der Beratungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im Parlament zu rechnen sei. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion interessierte sich für den Stellenaufwuchs im BSI und forderte Details dazu, ob es Probleme bei der Ausschreibung und Besetzung der Stellen gebe. Auch wie der Stand bei der Modernisierung der Register sei, wollte sie wissen.

Ob das Meldegesetz Teil des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 werden soll, wollte eine Vertreterin der AfD-Fraktion wissen. Sie interessierte auch, ob sich die Bundesregierung für den neuen Verschlüsselungsstandard einsetze. Die FDP-Fraktion wollte Details dazu erfahren, um welche Daten es bei den verlängerten Datenspeicherungsmöglichkeiten des neuen Gesetzes genau gehe und bat um Details zu dem IT-Sicherheitskennzeichen. Zudem interessierte sie sich für die Einschätzung des Ministeriums, ob bei einem verbreiterten Aufgabenkatalog des BSI auch ein weiterer Personalaufwuchs notwendig sei.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke bemängelte, dass das IT-Sicherheitskennzeichen nicht verpflichtend sein soll. Sie fragte, ob das internetbasierte Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten (doxxing) in das Gesetz aufgenommen werden soll. Eine Vertreterin der Grünen fragte nach der Schutzbedürftigkeit der digitalen Kommunikation im Privaten und auch nach der Sensibilisierung von kleinen und mittleren Unternehmen für mehr Sicherheit im Netz. Vor dem Hintergrund, dass das BSI Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz übernehmen soll, wollte sie zudem wissen, ob geplant sei, dass das BSI unabhängig ist.

Marginalspalte