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08.04.2019 Auswärtiges — Antrag — hib 378/2019

Weniger Soldaten bei Atalanta-Mission

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias beteiligen, den Personaleinsatz aber reduzieren. Hauptaufgabe für die bis zu 400 statt wie bisher bis zu 600 einzusetzenden Bundeswehrsoldaten bleiben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (19/8970).

In den zurückliegenden Jahren sei das Geschäftsmodell der Piraterie vor der Küste Somalias dank des Engagements der internationalen Gemeinschaft sowie durch den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen erfolgreich zurückgedrängt worden. Gleichwohl bleibe die Region politisch instabil und anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Der Fortgang und Erfolg der Transformation in Äthiopien und ihre Auswirkungen auf das Beziehungsgefüge am Horn von Afrika seien - trotz aktuell positiver Entwicklung - ungewiss. „Große Herausforderungen und Risiken der Region liegen in schwachen staatlichen Strukturen, innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität.“ Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen sei maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. „Unter diesen Rahmenbedingungen leistet die Präsenz der Europäischen Union im Seegebiet vor dem Horn von Afrika einen wichtigen Beitrag zur Wahrung europäischer Interessen und zur Stabilisierung der Region.“

Einsatzgebiet der Atalanta-Mission sind laut Antrag die somalischen Küstengebiete sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand Somalias vorgehen. „Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt“, heißt es im Antragstext weiter. Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2020, die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich 40 Millionen Euro.

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