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02.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 487/2019

Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Berlin: (hib/HAU) In Deutschland sind Mitte 2018 nach Angaben der Bundesregierung knapp zwei Drittel (63,9 Prozent) der Haushalte über hochleistungsfähige TV-Kabelnetze (HFC-Netze) an das Internet angebunden gewesen. Diese Netze würden durch die Umstellung auf den Standard Docsis 3.1 zukünftig gigabitfähig sein, heißt es in der Antwort der Regierung (19/9214) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8728).

Gefragt nach im Jahr 2018 erfolgten Glasfaseranschlüssen, teilt die Regierung mit: Von Mitte 2017 bis Mitte 2018 seien in Deutschland 483.900 Haushalte mit Glasfaserkabeln angeschlossen worden. 52.800 Haushalte davon seien in ländlichen Räumen angesiedelt.

Mit Blick auf die Schaffung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf flächendeckenden Zugang zu schnellem Internet heißt es in der Antwort: Die Bundesregierung sei derzeit damit befasst, die Vorgaben des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, der am 18. Dezember 2018 in Kraft getreten sei, bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu seien weitreichende Anpassungen sowie Veränderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) erforderlich. Im Rahmen dieser TKG-Novelle würden die Anforderungen, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergeben, in das TKG eingearbeitet. „Hierzu zählt auch der im Koalitionsvertrag angekündigte rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet sowie die Umsetzung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Glasfaserkabeln“, schreibt die Bundesregierung. Ihr Ziel sei eine ganzheitliche und transparente Lösung, „die den rechtlich abgesicherten Anspruch mit dem bestehenden beziehungsweise zu modernisierenden Instrumentarium des TKG, einschließlich der Zugangs- und Entgeltregulierung sowie dem Universaldienst, und der Förderung sinnvoll verbindet“.

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