+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

14.05.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 554/2019

Sicherheit beim Aufbau von 5G-Netzen

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen über einen konkreten Sicherheitsvorfall mit Telekommunikations-Hardware des chinesischen Herstellers Huawei vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9621) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8650) hervor. Bei der Definition von Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze lasse die Bundesregierung alle sicherheitsrelevanten Informationen einfließen, heißt es in der Antwort weiter.

Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen seien verpflichtet, technische Schutzmaßnahmen nach Paragraf 109 Telekommunikationsgesetz (TKG) umzusetzen, schreibt die Regierung. Hierzu habe die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erste Eckpunkte für eine Überarbeitung des Katalogs an Sicherheitsanforderungen erstellt und veröffentlicht. Diese würden eine Überprüfung von kritischen Kernkomponenten von beim BSI anerkannten Prüfstellen und eine Zertifizierung durch das BSI vorsehen. Details zur Ausgestaltung seien in der Bearbeitung.

Im Zuge des Aufbaus von 5G-Netzen sei auch geplant, im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes Paragraf 109 TKG zu überarbeiten und um zusätzliche verbindliche Sicherheitsanforderungen zu ergänzen, heißt es in der Antwort. Ferner sei eine Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, mit Regelungen für kritische Infrastrukturen und die Vertrauenswürdigkeit von Komponenten beabsichtigt, die in kritischen Infrastrukturen zum Einsatz kommen. Kritische Kernkomponenten, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen laut Regierung nur von „vertrauenswürdigen Lieferanten und Herstellern“ bezogen werden dürfen. Diese Verpflichtung solle für die gesamte Lieferkette gelten. Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit werde im Rahmen der Zertifizierung nach den Vorgaben des Paragraf 9 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erbringen sein.

Marginalspalte