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15.05.2019 Petitionen — Bericht — hib 561/2019

Deutlich mehr Petitionen als im Vorjahr

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 sind 13.189 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2018 (19/9900) hervor, den der Bundestag heute beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 1.682 erhöht. Bei 250 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 53 Zuschriften. 4.764 und damit etwa 36 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit mittlerweile 2,6 Millionen registrierten Nutzern ist das Petitionsportal des Ausschusses nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es biete die Möglichkeit, dem Ausschuss Petitionen mit oder ohne Bitte um Veröffentlichung auf einfachem elektronischem Weg zu übermitteln sowie veröffentlichte Petitionen online zu unterstützen und zu diskutieren.

Im Berichtszeitraum haben sich laut der Vorlage im Vergleich zum vorigen Jahr deutlich mehr Nutzer, nämlich 604.770 im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2017: 119.471), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den 886 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2018 seien etwas mehr als 685.000 elektronische Mitzeichnungen registriert worden. „Zählt man die Personen dazu, die eine Petition per Post und Fax unterstützt haben, erhöht sich die Zahl der Unterstützungen nochmals auf insgesamt 811.926 (2017: 233.557)“, heißt es in dem Bericht. Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 67 Prozent auch im Jahr 2018 wieder den Großteil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit knapp 16 Prozent der Eingaben (2.087) vorn, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (14,5 Prozent, 1.925) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1.694 Petitionen (13 Prozent). Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Rheinland-Pfalz und Bremen belegten danach die Plätze 15 und 16.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, war das Jahr 2018 für den Petitionsausschuss noch geprägt durch den Wechsel der Wahlperiode im Oktober des Vorjahres und die andauernde Regierungsbildung. Zwar sei der Petitionsausschuss der 19. Wahlperiode bereits im November 2017 noch vor der Konstituierung der anderen ständigen Ausschüsse eingesetzt worden und noch im gleichen Monat erstmals zusammengetreten. Er habe jedoch zunächst lediglich aus neun ordentlichen und ebenso vielen stellvertretenden Mitglieder bestanden, unter Vorsitz des Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD). Nach der Festlegung der endgültigen Mitgliederzahl von 28 habe der Ausschuss am 31. Januar 2018 erstmals in regulärer Besetzung getagt und zunächst Heike Brehmer (CDU/CSU) zur Vorsitzenden gewählt. Am 21. März 2018 habe schließlich Marian Wendt (CDU/CSU) das Amt des Vorsitzenden übernommen, welches er seither innehabe.

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2017 23 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 404 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Dreimal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt und dabei sieben Petitionen beraten. Der Vorlage zufolge ging es unter anderem um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland, eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens und die „Gemeinsame Erklärung 2018“ zum Asylrecht. In einer weiteren öffentlichen Sitzung seien sechs Sachverständige zu einer Petition der „Interessengemeinschaft gestohlene Kinder in der DDR“ angehört worden.

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