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15.05.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 566/2019

Lob für neue Psychotherapeutenausbildung

Berlin: (hib/PK) Die von der Bundesregierung geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung wird von Experten mit einigen Einschränkungen positiv aufgenommen. Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen allerdings Übergangsregelungen und finanzielle Zusagen, um Nachteile für jetzige Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) beziehungsweise künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) zu verhindern.

Dem Gesetzentwurf (19/9770) zufolge soll die Psychotherapie ein eigenständiges Studienfach werden, das fünf Jahre dauert (Drei Jahre Bachelor- plus zwei Jahre Masterstudium) und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut. Auf das Studium folgt eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen, wobei die Behandlungsleistungen der Psychotherapeuten in Weiterbildung von den Krankenkassen vergütet werden.

Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA-Politik-Treffen) erklärte, in Zeiten des zunehmenden Leistungsdrucks werde die psychotherapeutische Behandlung immer wichtiger. Derzeit würden die PiA aufgrund fehlender Regelungen in prekäre Verhältnisse gezwungen. Die Ausbildungskosten in Höhe von 20.000 bis 80.000 Euro seien von den PiA in voller Höher selbst zu tragen. Die prekären Arbeitsverhältnisse seien mit der wichtigste Grund für die Reform.

Der Entwurf beinhalte aber keine Regelungen für die sofortige Verbesserung der Situation der PiA. Nötig sei eine Übergangsregelung für den Fall, wenn künftig PiA und PiW gleichzeitig in einem Ort tätig würden. Während PiW dann einen angemessenen Tariflohn erwarten könnten, erhielten PiA nach jetzigem Stand eine unzureichende Entlohnung. Überdies fehlten verbindliche Regelungen für die Bezahlung der PiW in der ambulanten Weiterbildung. Die Finanzierung der Weiterbildung ohne Eigenbeteiligung der PiW müsse Priorität haben.

Der Einzelsachverständige Steffen Fliegel forderte wie andere Fachleute auch eine Aufstockung der praktischen Ausbildung. Die vorgesehenen Praxisanteile seien für die Erteilung einer Approbation sowie für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung zu gering. Zudem sollte im Studium die Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie gestärkt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) forderte zum Abschluss des Studiums eine schriftliche Wissensprüfung. Eine staatliche Prüfung als Voraussetzung für den Zugang zum akademischen Heilberuf müsse zusätzlich eine schriftliche Prüfung enthalten. Ziel sei ein bundeseinheitlicher Kenntnisstand, der im Interesse der Patientenversorgung eine einheitliche hohe Qualifikation sicherstelle. Eine Sprecherin der Bundesärztekammer (BÄK) schloss sich in der Anhörung dieser Forderung an.

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