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19.06.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 695/2019

Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme

Berlin: (hib/STO) Ende März 2019 haben laut Bundesregierung bundesweit insgesamt 657 offene, also noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 497 Personen bestanden, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. 18 Haftbefehlen habe ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde gelegen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9639) ausführt. Dabei handelte es sich den Angaben zufolge überwiegend um Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

90 weitere Haftbefehle bestanden laut Vorlage wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle seien dem Bereich der Allgemeinkriminalität wie etwa Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen oder Verkehrsdelikte zuzuordnen. Offene Haftbefehle wegen einer terroristischen Tat gab es der Bundesregierung zufolge nicht.

„In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden“, heißt es in der Antwort weiter. Hierzu gehöre die Speicherung „in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird“. Weitere Fahndungsmaßnahmen würden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen durchgeführt.

Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen den Angaben zufolge einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum unterzogen. Dies diene der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.

Dass „alleine zwischen September 2018 und März 2019 insgesamt 305 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden“, zeigt laut Bundesregierung, „dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt“. Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führe allerdings dazu, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.

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