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26.06.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 717/2019

Zweckbindung für Mauteinnahmen

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen die aktuell geltende Zweckbindung für die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die dem Fernstraßenbau vorbehalten sind. Mit dem Entwurf eines Finanzierungskreislaufaufhebungsgesetzes (19/10993) möchte die Fraktion die Aufhebung der gesetzlichen Grundlagen des Finanzierungskreislaufes Straße zugunsten einer verkehrsträgerübergreifenden Zweckbindung der Mauteinnahmen „mit klarem Fokus auf den Neu- und Ausbau der umweltschonenderen Verkehrsträger“ erreichen.

Der klimapolitisch gebotenen Investitionswende im Verkehrsbereich stehe der „Finanzierungskreislauf Straße“ im Wege, durch den die Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung mittels Zweckbindung dem Fernstraßenbau vorbehalten seien, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Perspektivisch würden dadurch dem umweltschädlichsten Landverkehrsträger jährlich elf Milliarden Euro bereitgestellt und damit deutlich mehr als heute aus Maut- und Haushaltsmitteln zusammen verausgabt würden, „während der notwendige und vollends steuerfinanzierte Ausbau der umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße angesichts der Schuldenbremse und ungünstigen Steuerprognosen unter die Räder zu kommen droht“.

Dies gilt laut Linksfraktion vor allem vor dem Hintergrund, dass im Falle des Verfehlens der verbindlichen Klimaziele in Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens hohe Strafzahlungen seitens des Bundes zu leisten seien, welche den Handlungsspielraum zur Stärkung der steuerfinanzierten Verkehrsträger zusätzlich einschränkten. Gleiches gelte für einen Zukauf von Emissionszertifikaten zum Ausgleich für das Verfehlen des Sektorziels Verkehr zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund müsse der Finanzierungskreislauf Straße durchbrochen werden, weil er den Landverkehrsträger mit den höchsten Treibhausgasemissionen zu Lasten der umweltschonenden Alternativen strukturell begünstige und damit dem Erreichen der Klimaziele zuwiderlaufe, wird gefordert.

Die von ihnen vorgeschlagene Regelung garantiere eine Verdoppelung der derzeitig für den Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur veranschlagten Mittel sowie die deutliche Erhöhung der Mittel für die Binnenwasserstraßen und die Anlagen des kombinierten Verkehrs, schreiben die Abgeordneten. Damit würden die Verkehrsinvestitionen des Bundes kurzfristig in Richtung Szenario 3 des Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) verschoben, „ohne dabei der Lösung der Probleme beim Erhalt der Bundesfernstraßen im Wege zu stehen“. Das Szenario 3 orientiert sich laut BVWP an der Nachhaltigkeitsstrategie, die eine Verkehrsverlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsträger als Ziel formuliert hat.

Nach den Plänen der Linksfraktion soll etwa die Hälfte der Nettoeinnahmen der Lkw-Maut weiterhin dem Erhalt der Bundesfernstraßen vorbehalten bleiben. Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen würden hingegen durch deren zukünftige reine Haushaltsfinanzierung und den Ausschluss von Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) „deutlich eingeschränkt“. Dies erfülle die sich aus dem Pariser Klimaabkommen ergebende Verpflichtung, die Haushaltsmittel des Bundes für klimapolitisch wirksame Investitionen zu verausgaben, heißt es in dem Gesetzentwurf.

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