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30.08.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 956/2019

Wirkung des Mietrechtanpassungsgesetzes

Berlin: (hib/mwo) Auskunft über die Entwicklung der Angebotsmieten für Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2018 sowie im Zeitraum von 2009 bis 2018 gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Wirkung der Mietpreisbremse (19/12087). Danach wurde in Deutschland ausweislich einer auf der Datenbasis der BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung und der IDN Immodaten GmbH erstellten Tabelle ein Anstieg um 2,5 Prozent beziehungsweise um 37,4 Prozent verzeichnet. Die Antwort umfasst ebenfalls eine Tabelle mit den entsprechenden Daten aus sieben Großstädten.

Eine Aussage darüber, ob und wie sich die Regelungen des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetzes auf die Entwicklung der Neuvertragsmieten auswirken, könne derzeit nicht getroffen werden, schreibt die Bundesregierung. Die Evaluation der Mietpreisbremse durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW Berlin) im Jahr 2018 habe gezeigt, dass die Regelungen dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg moderat verlangsamt haben. Angesichts häufiger Verstöße habe das DIW Berlin vorgeschlagen, die Wirkung der Mietpreisbremse zu verbessern, indem ihre Geltendmachung vereinfacht und ökonomische Anreize, eine höhere als die zulässige Miete zu vereinbaren, beseitigt werden. Weiter heißt es in der Antwort, in Umsetzung des Ergebnisses der Evaluation bestünden innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse zu verlängern und weitere gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um der Mietpreisbremse eine noch größere Wirkung zu verschaffen. Die Abstimmung zu diesen Fragen sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung beabsichtige, einen Gesetzentwurf für eine Reform des Mietspiegelrechts zeitnah in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Abschließend heißt es in der Antwort, die Frage, ob die Bundesregierung bereit sei, sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Mietpreisrecht im Rahmen eines Bund-Länder-Streitverfahrens gegen das Land Berlin bestätigen zu lassen, stelle sich derzeit nicht. Das Land Berlin habe bislang keine eigenen Regelungen im Mietpreisrecht geschaffen.

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