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25.09.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1043/2019

Steuer auf Kinderbedarf nicht verringert

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs nicht durchsetzen können. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch einem entsprechenden Antrag (19/8560) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Nur die AfD-Fraktion stimmte für den Antrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Umsatzsteuer für solche Produkte und Dienstleistungen von 19 auf sieben Prozent reduziert, die einen direkten Bezug zur Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern aufweisen - soweit sie nicht bereits wie die Grundnahrungsmittel dieser Privilegierung unterliegen. Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion unter anderem vor, die umsatzsteuerliche Privilegierung von Hotelübernachtungen wieder rückgängig zu machen. In der Begründung heißt es, Kinder seien in Deutschland ein Armutsrisiko.

In der Aussprache beklagte eine Vertreterin der AfD-Fraktion die ungerechtfertigte Belastung der Familien, während Tierfutter und Hotelübernachtungen nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert würden. „Wir brauchen mehr Kinder“, appellierte die AfD-Vertreterin.

Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die „unzulängliche Lösung“ der AfD-Fraktion ab. Auch die SPD-Fraktion sprach von einem „seltsamen Ansatz“. Die FDP-Fraktion bezeichnete eine Entlastung von Familien über die Umsatzsteuer als falschen Weg. Die Linksfraktion nannte den Antrag nicht zielführend, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem Schaufensterantrag.

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