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11.10.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1115/2019

Erfassung rechtsextremer Konzerte

Berlin: (hib/STO) Über Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12811). Danach bewerten die Verfassungsschutzbehörden eine Musikveranstaltung als rechtsextremistisch, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören laut Vorlage der Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band beziehungsweise eines Liedermachers, die Szeneöffentlichkeit, der Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte beziehungsweise die „Feststellung rechtsextremistischer Aktivitäten der Interpreten anlässlich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte)“ sowie die Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen.

Dabei ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Mindestvoraussetzung seien der szeneöffentliche Live-Auftritt sowie „Indizien für rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschlägiger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben können“. Zu berücksichtigen seien bei der Würdigung die Gesamtumstände der Veranstaltung wie etwa der Ablauf, die Liedtexte, der Teilnehmerkreis, das Verhalten der Organisatoren, Bands und Teilnehmer und der Vertrieb rechtsextremistischer Tonträger und Devotionalien.

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