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23.10.2019 Sport — Anhörung — hib 1185/2019

Kronzeugenregelung bei Dopingbekämpfung

Berlin: (hib/HAU) Bei einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch haben sich sämtliche geladenen Sachverständigen für die Implementierung einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen. Flankiert werden müsse dies durch einen besseren Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower-Schutz) . Ebenso herrschte Einigkeit in der Forderung nach einer Erhöhung der Anzahl an Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Dopingkriminalität, von denen es derzeit deutschlandweit drei gibt. Weitere Forderungen wurden hinsichtlich der Erhöhung des Strafrahmens bei Eigendoping und der Verhängung von Berufsverboten für Trainer und Betreuer sowie einen Approbationsentzug für dopingbelastete Mediziner erhoben.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) würde die Einführung einer spezifischen Kronzeugenregelung für Sportler, die selbst gedopt haben, begrüßen, sagte DOSB-Vorstandsmitglied Christina Gassner. Für die Athleten sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, durch eine Aussage ihre Strafe zu reduzieren, wie es derzeit nur für die Hinterleute bei der Dopingkriminalität möglich sei. Da Hinweisgeber, die sich selbst keines Dopingvergehens strafbar gemacht hätten, derzeit viel riskierten wenn sie sich öffnen, bräuchten sie einen besonderen Schutz, fügte Gassner hinzu.

Neben der Kronzeugenregelung brauche es mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften und die Möglichkeit des Berufsverbotes für Athletenbetreuer, sagte Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada). Die Vergangenheit habe gezeigt, dass ein Netzwerk aus medizinischem Personal, Betreuern und Funktionären die kriminelle Grundlage für nationale und internationale Dopingpraktiken liefere, sagte Gotzmann. Den Forderungen schloss sich auch Athletenvertreter Johannes Herber an. Die Aussicht auf Strafmilderung könne Athleten, die selber gedopt hätten, durchaus dazu bringen, Mittäter zu identifizieren und den Behörden Einblicke in die Methoden des Dopingumfelds zu ermöglichen, sagte der ehemalige Basketballer und jetzige Geschäftsführer von „Athleten Deutschland“.

Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Kai Gräber von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Dopingkriminalität in München muss der Strafrahmen für dopende Sportler erhöht werden. Derzeit liege er im Bereich einer tätlichen Beleidigung und unterhalb der eines Ladendiebstahls, sagte Gräber. Gleichzeitig sprach er sich für die Möglichkeit eines Approbationsentzuges für Mediziner eines Dopingnetzwerkes aus. Das sei „möglich und nötig“. Auch aus Sicht von Thomas Weickert, Präsident des Tischtennis-Weltverbands ITTF, ist der derzeitige Strafrahmen beim Selbstdoping zu gering. Er stelle keinen Anreiz für einen eventuellen Kronzeugen dar. Whistleblower, so Weickert, müssten zudem besser geschützt werden, da sie immer noch als Nestbeschmutzer angesehen würden.

Der Sportrechtler Rainer Cherkeh verwies darauf, dass noch aktive Spitzensportler weniger die mögliche Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz als vielmehr die drohende sportrechtliche Sperre im Blick hätten. Der Sportler werde also sein Wissen nur dann preisgeben, wenn er neben der Milderung der Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz auch die Herabsetzung oder Aufhebung seiner sportrechtlichen Sperre zugesagt bekomme, sagte Cherkeh.

Claudia Lepping, früher selbst Hinweisgeberin zu Dopingvergehen ihres ehemaligen Leichtathletiktrainers, hält hingegen eine sportrechtliche Sperre für unabdingbar. Alles andere wäre ein falsches Signal. Besser sei es, das Strafmaß „im strafrechtlichen Bereich“ zu erhöhen, um die Kronzeugenregelung attraktiver zu machen. Der Rechtsanwalt Dietrich Wieschemann vom Deutschen Anwaltsverein sagte hingegen, dem gedopten Kronzeugen müssten die erreichten Erfolge und Medaillen aberkannt werden. Verzichtbar sei hingegen eine Sperre für die Zukunft, sagte Wieschemann. Das sei auch durch den Wada-Code (Welt-Anti-Doping Agentur) abgedeckt.

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