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06.11.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 1232/2019

Pferdetransporte innerhalb der EU

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen zur Verringerung der administrativen Vorgaben für den Transport von Pferden zu Urlaubs- oder Sportzwecken innerhalb der EU. Während der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Der Petent beklagt in seiner Eingabe, dass für den Transport von Pferden zu Urlaubs- oder Sportzwecken innerhalb der EU einer entsprechenden EU-Richtlinie zufolge die Einholung von beschränkt gültigen, kostenpflichtigen amtstierärztlichen Bescheinigungen erforderlich sei. Dadurch werde die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, heißt es in der Petition. Ein regelmäßiger Trainingsbetrieb sei erheblich erschwert. Der Petent verweist zugleich auf ein zwischen den Beneluxländern und Frankreich getroffenes Abkommen, wonach auf die Anwendung dieser einschlägigen Regelung verzichtet werde. Auch Deutschland müsse eine praktikable Lösung schaffen, fordert er.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird auf eine Stellungnahme der Bundesregierung hingewiesen, wonach die EU-Richtlinie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in der Tat allgemeine oder beschränkte Ausnahmen für den Transport von Pferden, die zu Sport- oder Freizeitzwecken „in der Nähe der Binnengrenzen der Gemeinschaft geritten oder geführt werden“, zugestehe. „Nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind damit derartige Abkommen auf den grenznahen Verkehr von Pferden zu beschränken“, heißt es in der Vorlage. Eine generelle Ausnahme von der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen beim Verbringen von Pferden im gesamten Staatsgebiet der das Abkommen schließenden Mitgliedstaaten ist nach Ansicht des Ministeriums „aus tiergesundheitlicher Sicht nicht zielführend“. Beim Auftreten pferderelevanter Tierseuchen sei im Zweifel die Rückverfolgbarkeit der Tiere nicht mehr gewährleistet, heißt es. Die epidemiologische Ursachenforschung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung werde dadurch behindert beziehungsweise unmöglich.

Wie das Ministerium einräumt, ist die derzeitige Rechtslage „nicht eindeutig im Hinblick auf die Rahmenbedingungen des Abschlusses derartiger Abkommen“. Die Europäische Kommission beabsichtige, Änderungen vorzunehmen. „Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist die Dokumentationspflicht für den Tierhalter in einem so genannten Bestandsregister vorgesehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Hierdurch solle im Seuchenfall eine Rückverfolgbarkeit von Bewegungen und Kontakten der Tiere gewährleistet werden. Die Bundesregierung wolle das endgültige Ergebnis der Verhandlungen abwarten, schreibt der Petitionsausschuss. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet „in die Verhandlungen einbezogen zu werden“.

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