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08.11.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1253/2019

Umstände der Festnahme Amris

Berlin: (hib/WID) Ein Beamter der Bundespolizei hat dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) die Umstände geschildert, die im Sommer 2016 zur Festnahme des späteren Attentäters Anis Amri auf dem Busbahnhof in Friedrichshafen geführt haben. Die beabsichtigte Ausreise in die Schweiz sei Amri wegen der Vorwürfe der Urkundenfälschung, des Drogenbesitzes und des illegalen Aufenthalts untersagt worden, sagte Polizeioberkommissar Volker Schotten in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 27-jährige Zeuge ist nach eigenen Worten seit Abschluss seiner Ausbildung 2014 im „grenzpolizeilichen Bereich“ eingesetzt.

Bei Beginn seines Nachtdienstes am Abend des 29. Juli 2016, berichtete Schotten, habe er eine Mail vorgefunden mit dem Hinweis, eine „verdächtige Person“ werde möglicherweise versuchen, in einem Flixbus aus München das Land zu verlassen. Der Auftrag habe gelautet, den Mann zu überprüfen, nicht, ihn auf jeden Fall festzunehmen und an der Ausreise zu hindern. Die Abfrage der einschlägigen polizeilichen Datenbanken habe ergeben, dass es sich um einen islamistischen Gefährder handelte, gegen den damals obendrein ein Verfahren wegen Körperverletzung anhängig war. Auch Lichtbilder des Verdächtigen lagen vor.

Der doppelstöckige Bus, in dem Amri saß, traf kurz nach Mitternacht in Friedrichshafen ein. Gemeinsam mit einem Kollegen, berichtete der Zeuge, habe er die Insassen in Augenschein genommen und einige Personalien überprüft. Beide hätten unabhängig voneinander den Gesuchten im hinteren Teil des Busoberdecks erkannt. Er habe Englisch mit den Beamten gesprochen, einen Fahrschein nach Zürich und einen italienischen Personalausweis vorgewiesen und erklärt, er wolle seine Familie in Rom besuchen.

Da schnell erkennbar gewesen sei, dass mit der Prüfziffer des Personaldokuments etwas nicht stimmte, sei Amri gebeten worden, die Beamten zur weiteren Feststellung seiner Identität auf die Wache zu begleiten. Er habe sich zunächst „kooperativ“ gezeigt und nur gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bus solange auf ihn wartete. Beim Abtasten im Polizeirevier sei ein weiterer gefälschter Personalausweis zutage gekommen sowie ein länglicher Gegenstand, den die Beamten für verdächtig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes hielten. Amri habe angegeben, es handele sich um eine Wurzel, die im arabischen Kulturraum zum Zähneputzen benutzt werde.

Als die Beamten ihm eröffneten, dass seine Reise beendet sei, habe sich Amri nicht mehr so kooperativ verhalten. Er sei immer unruhiger geworden und habe in seiner Zelle ein ums andere Mal die Alarmklingel betätigt. Währenddessen habe der Dienstgruppenleiter der in Friedrichshafen eingesetzten Beamten von Konstanz aus Rücksprache mit der baden-württembergischen Landespolizei sowie den Landeskriminalämtern in Berlin und Nordrhein-Westfalen gehalten. Für den Vorgesetzten sei schnell klar gewesen, dass Amri unbedingt die Ausreise zu versagen war. Diskussionen habe es zunächst aber über die Rechtsgrundlage einer solchen Maßnahme gegeben.

Der Zeuge machte allerdings geltend, dass Amri über keine gültigen Dokumente für die Einreise in die Schweiz verfügte. Daher sei es ohnehin unumgänglich gewesen, ihn am Verlassen Deutschlands zu hindern. Wenige Stunden nach seiner Festnahme wurde Amri der baden-württembergischen Polizei überstellt, die ihn zwei Tage lang in Ravensburg in Gewahrsam hielt.

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