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13.11.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 1269/2019

Verkehrsausschuss stimmt LuFV III zu

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwoch dem Entwurf für eine Dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Instandhaltung der Eisenbahn-Infrastruktur zugestimmt. Mit der LuFV III sollen im Zeitraum von 2020 bis 2029 insgesamt 86,2 Milliarden Euro für Instandhaltung zur Verfügung stehen. Davon entfallen 62 Milliarden auf den Bund, was eine Steigerung gegenüber der 2019 auslaufenden LuFV II um 59 Prozent darstellt. Die DB AG soll Eigenmittel in Höhe von 24,2 Milliarden Euro beisteuern, 41 Prozent mehr als bislang. Für die Vereinbarung, deren Laufzeit erstmals zehn statt fünf Jahre beträgt, stimmten die Koalitionsfraktionen. Mit Nein votierten die Fraktionen von AfD und FDP, während sich Grünen- und Linksfraktion enthielten.

Mit der LuFV III sollen unter anderem verschiedene neue, nicht sanktionsbewehrte Qualitätskennzahlen zur Erfolgsbemessung eingeführt werden. Zudem wird Geld für kundenfreundliches Bauen, bei dem nicht ganze Streckenabschnitte gesperrt werden müssen, eingestellt.

Mit der LuFV III werde ein guter Schritt in Richtung einer weiteren Verbesserung der Qualität der Bahn gemacht, hieß es von der Unionsfraktion während der Ausschusssitzung. In der Vereinbarung seien auch die benötigten Qualitätskennzahlen enthalten, sagte der Fraktionsvertreter. Forderungen nach einer Ausweitung des finanziellen Umfangs wies er als „kontraproduktiv“ zurück. Pumpe man noch mehr Geld in das System, treibe man lediglich die Baupreise noch stärker nach oben.

Der Vertreter der AfD-Fraktion räumte ein, dass die LuFV III viele Verbesserungen im Detail bringe, etwa durch die neuen Qualitätskennzahlen. Grundsätzlich sei aber die LuFV III ein sehr komplexes Konzept mit vielen Fördertöpfen, die nicht zu mehr Transparenz beitragen würden. Überlegenswert sei daher, ob nicht der Eisenbahnstrukturfonds nach Schweizer Vorbild der bessere Weg wäre, gab der Fraktionsvertreter zu bedenken. Seine Fraktion bleibe im Übrigen bei der Forderung des Bundesrechnungshofes, die Möglichkeit von Haushaltssperren in die LuFV einzubauen.

Nachdem mit der LuFV II zuletzt lediglich der Substanzverlust aufgehalten worden sei, könne mit der LuFV III damit begonnen werden, den Rückstau aufzuholen, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Zehn Jahre würden dazu allerdings nicht reichen, fügte sie hinzu. Zu begrüßen sei, dass künftig kundenfreundlich gebaut werde. Künftig stehe beispielsweise Geld dafür zur Verfügung, damit der Verkehr eingleisig an einer Baustelle vorbeigeleitet werden kann, was in der Vergangenheit nicht gegangen sei, weil die Bahn die Auflage gehabt habe, möglichst billig zu bauen, sagte die SPD-Vertreterin.

Die FDP-Fraktion begrüßte den Mittelanstieg ebenso wie die Laufzeitverlängerung und die Absicht, kundenfreundlich zu bauen. Was die Qualitätskennzahlen angeht, so habe sich in der Vergangenheit aber gezeigt, dass diese nicht ausreichten, um über Qualität und Substanz des Netzes Aussagen zu treffen. Daher müsse ein sanktionsbewehrter Substanzwert in die Vereinbarung aufgenommen werden, forderte der Fraktionsvertreter. Kritik äußerte er auch daran, dass innerhalb der zehnjährigen Laufzeit keine Nachsteuerung möglich sei.

Dieser Kritik schloss sich die Linksfraktion an. Gleichzeitig wies die Fraktionsvertreterin darauf hin, dass durch die von der Bahn zu erbringenden Eigenmittel der Druck steige, Gewinne auch aus dem Netz zu generieren. Die Infrastruktur, so ihre Forderung, müsse aber vom Gewinnziel befreit werden.

Die Grünen stünden dem output-orientierten Instrument der LuFV grundsätzlich positiv gegenüber, machte der Fraktionsvertreter deutlich. Ziele und Qualitätskennziffern auszugeben statt jedes einzelne Projekt zu genehmigen, sei der richtige Weg. Umso wichtiger sei es aber, dass diese Qualitätskennziffern stimmen, betonte er. Die benötigten Nachsteuerungen aus den Erfahrungen mit den bisherigen LuFV seien aber in der LuFV III nicht ausreichend aufgegriffen worden.

Änderungen an der LuFV III seien jederzeit möglich, machte im Anschluss der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann (CDU), deutlich. Es könne also nachgesteuert werden. Beim Substanzwert etwa sei man aktuell dabei, sagte Ferlemann. Was die Dividendenzahlung der Bahn an den Bund angeht, so sagte der Verkehrsstaatssekretär, durch den „Finanzkreislauf Schiene“ sei gewährleistet, dass eine Dividende der DB Netz AG auch an die DB Netz AG zurückgehe.

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