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25.11.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1322/2019

Einflussnahme von Interessenvertretern

Berlin: (hib/ROL) In ihrer Antwort (19/13979) thematisiert die Bundesregierung die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie im Bundesministerium für Bildung und Forschung, nach der sich die Fraktion Die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/13285) erkundigt hatte.

Der Austausch mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen über die großen Linien und Herausforderungen der Forschungsförderung, auch im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), sei im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bewährte Praxis. Dies betreffe insbesondere Kontakte mit Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft.

Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen und zu pflegen. Soweit sich die Fragen der Kleinen Anfrage auch auf die Arbeitsebene der Bundesministerien sowie der genannten Verbände, Gremien, Projekte und Arbeitskreise beziehen sollten, ist aus Sicht der Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der Betroffenen, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht durchgängig möglich, betont die Bundesregierung.

Bei der Konzipierung und Evaluation von Fördermaßnahmen konsultiere das BMBF in der Regel externen wissenschaftlichen Sachverstand und arbeite im Rahmen der bestehenden Verträge mit Projektträgern zusammen. Über diese bestehenden Verträge hinaus seien keine weiteren Aufträge erteilt worden. Eine Einbindung von privaten Auftragnehmern im Rahmen der Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie sei durch das BMBF derzeit nicht geplant. Es seien keine Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen in dieser Legislaturperiode im BMBF zu Zwecken der Umsetzung von Maßnahmen aus der KI-Strategie beschäftigt.

Zur Koordinierung der Umsetzung der KI-Strategie stimme sich das BMBF regierungsintern mit den Ko-Federführern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sowie den übrigen beteiligten Ressorts, dem Bundeskanzleramt (BKAmt) und den Ländern ab. Ein Ressortgespräch habe am 19. Juni 2019 unter anderem unter Beteiligung des BMBF, des BMWi, des BMAS, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stattgefunden.

Ein Bund-Länder-Gespräch habe unter Beteiligung von BMWi, BMAS und BKAmt am 23. September 2019 stattgefunden. Das BMBF plane derzeit keine weiteren Gremien zur Umsetzung der KI-Strategie. Das BMBF will auch zukünftig weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit KI-Bezug fördern, die zur Umsetzung der KI-Strategie beitragen.

Die Bundesregierung versucht ein großes Maß an Transparenz und Öffentlichkeit herzustellen, betont diese in ihrer Antwort. So seien alle Rückmeldungen, die bei der Erstellung der KI-Strategie im Rahmen einer Online-Konsultation durchgeführt wurden, auf der Webseite der KI-Strategie veröffentlicht. Darüber hinaus diene die Plattform Lernende Systeme als Informationsplattform über die weltweit zum Thema vorliegenden Studien, Bestandsaufnahmen und Positionspapiere soweit sie der Bundesregierung bekannt sind.

Die KI-Strategie sei am 15. November 2018 veröffentlicht worden. Derzeit seien die in der Strategie genannten Maßnahmen in der Umsetzung. Eine Bilanzierung der Zielerreichung sei daher verfrüht.

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